OLG Saarbrücken: Verpflichtung zum Überlassen von Belegen und Kfz-Schlüsseln, Urteil vom 02.09.2020, Az. 5 U 94/19

Der erkennende Senat hat entschieden, dass der die Kfz-Kaskoversicherung im Falle einer Entwendung – vorliegend ist es um aus dem Fahrzeug des Versicherungsnehmers entwendete Fahrzeugteile – in Anspruch nehmende Versicherungsnehmer die Obliegenheit trifft, Belege über die Entrichtung des Kaufpreises des versicherten Fahrzeuges vorzulegen und die bei ihm vorhandenen Fahrzeugschlüssel herauszugeben. Dies gelte insbes. dann, wenn der Versicherungsnehmer widersprüchliche Angaben zur Kaufpreiszahlung gemacht habe. Verweigere der Versicherungsnehmer dies, könne dies eine zur vollständigen Leistungsfreiheit führende arglistige Verletzung der Auskunftsobliegenheit begründen.

Quelle: Amtlicher Leitsatz der Entscheidung