OLG Bremen, Auslandskrankenversicherung – Beschluss vom 21.08.2024, Az. 3 U 46/23
Der Senat hatte es in einer neueren Entscheidung mit nachfolgendem Sachverhalt zu tun: Die Ehefrau des Klägers erkrankte im Urlaub. Wegen der dadurch entstandenen Kosten hatte der Kläger die an seiner Kreditkarte hängende Auslandskrankenversicherung in Anspruch genommen. Der Senat hat die Entscheidung des klageabweisenden Urteils des Landgerichts bestätigt. Der Kläger war als Teil seines Kreditkartenvertrags bei einer Auslandskrankenversicherung versichert. Nach den Versicherungsbedingungen bestand Versicherungsschutz im Krankheitsfall jedoch nur dann, wenn die Reise mit seiner Kreditkarte bezahlt wurde, was auch für Angehörige gegolten habe. Die Ehefrau des Klägers wurde auf einer Reise in die USA schwer krank, ihre Gallenblase musste entfernt werden. Die...
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