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Hier veröffentlichen wir aktuelle und interessante Entscheidungen u.a. zu unseren Schwerpunkten.

Wirksamkeit einer Freistellungsklausel – Widerruf der Dienstwagennutzung, BAG, Urteil vom 25.03.2026, Az. 5 AZR 108/25

Zum Sachverhalt: Der seit Januar 2022 als Gebietsleiter im Vertriebsaußendienst bei der Beklagten tätige Kläger war auch ein privat nutzbarer Dienstwagen zur Verfügung gestellt worden. Die Nutzung konnte jedoch widerrufen werden, wenn der Kläger von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird. Nach der entsprechenden Regelung war der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer „bei oder nach Ausspruch einer Kündigung – gleich von welcher Seite“ unter Fortzahlung seiner Vergütung von der Arbeit freizustellen. Nachdem der Kläger sein Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 30.11.2024 gekündigt hatte, stellte die Beklagte ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von seiner Arbeitspflicht frei und forderte ihn zur Rückgabe des Dienstwagens...

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Kein Schadensersatz bei rechtswidriger Kündigung, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.02.2026, Az. 5 TA 16/26

In vorgenannter Sache ist es darum gegangen, dass eine gekündigte Arbeitnehmerin nach Erhalt der Kündigung auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet hatte, dann jedoch nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist Schadensersatz verlangt hat, weil sie meinte, dass die ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung rechtswidrig gewesen sei. Das LAG hatte sich im Zusammenhang mit einem zurückgewiesenen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mit diesem Sachverhalt zu befassen. Das Arbeitsgericht hatte den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete. Weder dem Grunde noch der Höhe nach sei ein der Beschwerdeführerin zustehender Schadensersatzanspruch erkennbar. Das LAG hat...

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Unerwartet schwere Erkrankung bzw. unerwartete Verschlechterung der Erkrankung bei einer Reiserücktrittversicherung, OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2025, Az. 3 U 49/25

Zum Sachverhalt: Die Klägerin verlangte aus einer Reiserücktrittsversicherung Erstattung von Stornokosten für eine Kreuzfahrt, die sie wegen anhaltender Knieprobleme nach mehreren Knieoperationen abgesagt hatte. Die Versicherungsbedingungen decken nur eine unerwartete schwere Erkrankung bzw. eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung, wobei eine Verschlechterung nur dann als „unerwartet“ gilt, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. vor der Reisebuchung keine Behandlung stattgefunden hat (ausgenommen bloße Kontrollen, Dauermedikation in unveränderter Dosierung). In den in das Vertragsverhältnis einbezogenen Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der Beklagten VB-ERV JV 2019 sowie VB-ERV 2023 (BI. 22 d.A.) heißt es im Besonderen Teil, Ziff. 4.1 auszugsweise wie folgt: „Welche...

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Schadensersatzanspruch des Einlagerers wegen Schäden an den eingelagerten Gütern; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, OLG Köln, Urteil vom 16.05.2024, Az. 3 U 143/19

Der Entscheidung des Senats hatte folgender Sachverhalt zugrunde gelegen: Die Klägerin hatte ihren Hausrat im Jahr 2008 bei dem beklagten, gewerblichen Lagerhalter eingelagert. Sie stellte später erhebliche Schäden durch Feuchtigkeit, Schimmel u.ä. fest und verlangte rund 38.000,00 € Schadensersatz (Neuwert) sowie die Erstattung weiterer Kosten. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Die hierauf gerichtete Berufung hatte das OLG sodann im Beschlusswege zurückgewiesen. Der BGH hatte diesen Zurückweisungsbeschluss teilweise aufgehoben. Der Schaden sei gemäß § 287 ZPO zu schätzen. Das OLG hatte die Auffassung des Landgerichts dahingehend geteilt, dass klägerseits nicht ausreichend substantiiert zum geltend gemachten Schaden der Höhe nach vorgetragen worden...

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Darlegungslast bei Frachtforderungen, OLG Frankfurt, Urteil vom 31.10.2025, Az. 13 U 272/23

In dieser Entscheidung hatte ein Frachtführer Frachtansprüche gegenüber seinem Auftraggeber geltend gemacht. Zwischen den Parteien hatte ein Rahmenvertrag bestanden. Darin war u.a. geregelt: „Der Kunde verpflichtet sich, dem X Abholfahrer zum Zeitpunkt der Sendungsübergabe einen Ausdruck des Summary Manifestes zu überreichen, sowie X rechtszeitig den Upload der elektronischen Package Level Details ("PLD") in von X akzeptierter Form zu übermitteln. Die PLD umfassen unter anderem den vollen Namen des Empfängers, die vollständige Zustelladresse, das Paketgewicht sowie die Zone. Der rechtzeitige Upload wird definiert als elektronische Übermittlung der PLD an X spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Sendungen an X übergeben werden.“ Streitig...

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