AG München, Kein Nachweis einer schweren Erkrankung aufgrund einer telefonischen Anamnese, Urteil vom 29.10.2020, Az. 174 C 6951/20
Der Kläger macht Ansprüche aus einer Reiseabbruchversicherung geltend. Er will auf einer Langlaufloipe so schwer auf den Rücken gestürzt sein, dass er die Reise nicht habe fortsetzen können. Er habe am 06.03.2020 mit seinem Hausarzt in Deutschland telefonisch Kontakt aufgenommen. Dieser habe ihm aufgrund der zwischenzeitlich für Südtirol erfolgten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen der Covid-19-Pandemie davon abgeraten, einen Arzt vor Ort aufzusuchen. Er habe ihm vielmehr geraten, das Schmerzmittel Ibuprofen 800 einzunehmen, sich nach Hause und dort in häusliche Quarantäne zu begeben. Sollte es sich um eine starke Prellung oder einfache Fraktur handeln, würden die Schmerzen mit der Zeit...
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