OLG Celle, Wertdeklaration, Urteil vom 13.09.2019 – 11 U 6/19 –
Der erkennende Senat hatte sich in der genannten Entscheidung u.a. mit der Frage einer unterlassenen Wertdeklaration auseinandergesetzt, obwohl es aufgrund der konkreten Fallgestaltung aus Sicht des Senats hierauf für die Haftung des verklagten Frachtführers gar nicht angekommen ist. Diese Ausführungen erfolgten daher lediglich hilfsweise. Vorliegend ist es um den Diebstahl eines LKW-Aufliegers mit Bauteilen für Katalysatoren gegangen. Der behauptete Warenwert hat bei 1.087.274,05 € gelegen, das Zehnfache des Höchsthaftungsbetrages bei 1.138.274,05 €. Die Parteien hatten sich u.a. über die Frage auseinandergesetzt, ob der Versender den Frachtführer auf einen ungewöhnlich hohen Schaden hätte hinweisen müssen. Der klagende Transportversicherer hatte ausgeführt, dass...
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