Blog

Hier veröffentlichen wir aktuelle und interessante Entscheidungen u.a. zu unseren Schwerpunkten.

Hanseatisches OLG, Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung: Prü-fung der Wirksamkeit von Klauseln mit der Formulierung „unerwartete und schwere Erkrankung“, Urteil vom 10.07.2020, Az. 9 U 228/19

Das OLG hat entschieden, dass die in den Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung verwendeten Klauseln mit der Formulierung "unerwartete und schwere Erkrankung" weder gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot, noch im Übrigen gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB (unangemessene Benachteiligung) unwirksam oder überraschend i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB sind. Geklagt hatte eine Verbraucherschutzorganisation. Der Kläger hat die Ansicht vertreten, dass die Klauseln wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam seien. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer könne den Klauseln nicht hinreichend klar entnehmen, was versichert sei. Dieser könne...

Weiterlesen

LG Mönchengladbach, Kündigung eines Reiseteilnehmers während der Probezeit, Urteil vom 09.03.2021, Az. 4 S 30/20

Gegenstand dieser Entscheidung war die Klage von Reiseteilnehmern gegen den Reiseversicherer auf Erstattung von Stornokosten für eine gebuchte, aber nicht durchgeführte USA-Reise als Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Reiserücktrittskostenversicherung. In den „Besonderen Bestimmungen der Reisekostenrücktrittsversicherung“ war u.a. versichert der „Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung“. Vorliegend war der Klägerin zu 2 noch während der Probezeit gekündigt worden. Das die Klage in I. Instanz abweisende Amtsgericht hatte ausgeführt, dass eine betriebsdingte Kündigung im Sinne der Versicherungsbedingungen nicht vorliege. Es komme auch nicht darauf an, ob die Kündigung ggf. betrieblich motiviert gewesen sei. Das Amtsgericht meint, dass es sich um eine betriebsbedingte...

Weiterlesen

BAG, Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung, Urteil vom 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21

In der genannten Entscheidung ist es um den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz: AU-Bescheinigung, gegangen. Wird ein Arbeitnehmer infolge einer Krankheut arbeitsunfähig, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er gemäß § 3 Abs. 1 EFZG einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zu sechs Wochen. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Vorliegend hatte die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und legte ihrer Arbeitgeberin eine auf das gleiche Datum datierende AU-Bescheinigung vor. Die sich hieraus ergebende Dauer der Arbeitsunfähigkeit fiel mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zusammen. Die Arbeitgeberin weigerte...

Weiterlesen

OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2019, Az. 3 U 143/19, versus BGH – Anforderungen an Vortrag zu Schadenshöhe, Beschluss vom 04.02.2021, Az. I ZR 169/20

Das OLG hatte sich mit einem Sachverhalt zu beschäftigen, anlässlich dessen es um den Transport und die Einlagerung von Umzugsgut gegangen ist. Das Landgericht Köln hatte die Klage zuvor abgewiesen. Der Senat hatte zunächst darauf hingewiesen, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe und daher beabsichtigt sei, die Berufung im Beschlusswege zurückzuweisen. Letzteres ist dann auch geschehen. Der erkennende Senat hat insbes. moniert, dass es an einem substantiellen Vortrag zur Schadenshöhe fehle, der trotz richterlicher Hinweise nicht erfolgt sei. Im Zivilprozess sei es nicht Aufgabe des Gerichts, sich die entscheidungserheblichen Tatsachen und Umstände aus umfänglichen zu den Akten gereichten...

Weiterlesen

LG Heidelberg, Ziffer 19 ADSp 2017, Urteil vom 29.08.2019, Az. 11 O 48/17 KfH

Bekanntermaßen wurden mit den ADSp 2017 diese neugefasst. Dabei ist dann die ein oder andere Unzulänglichkeit entstanden; so auch betreffend die in der Praxis äußerst bedeutsame Klausel der Ziffer 19 ADSp. Darin ist das Aufrechnungsverbot geregelt. Die Klausel lautet nunmehr Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der Gegenanspruch fällig, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Gegen eine solche Klausel, bei der es sich wie allen anderen Klauseln der ADSp um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Wenn man jedoch den Wortlaut der aktuellen Klausel liest, fällt auf, dass an...

Weiterlesen