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Hier veröffentlichen wir aktuelle und interessante Entscheidungen u.a. zu unseren Schwerpunkten.

LG Bonn, Haftung nach der CIM in Verbindung mit den Grundsätzen über Verträge mit Schutzwirkung für Dritte, Urteil vom 01.10.2018 – Az. 19 O 120/17 –

In der vorgenannten Entscheidung ist es um die Haftung nach internationalem Eisenbahnrecht gegangen. Die diesbezügliche Haftung ist in der CIM (Einheitliche Rechtsvorschriften für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern) geregelt. Das Landgericht hat zunächst ausgeführt, dass die Haftung des Beförderers nach Art. 23 § 1 CIM grundsätzlich voraussetze, dass zwischen dem Anspruchsteller und dem Beförderer ein Beförderungsvertrag nach Art. 6 § 1 CIM bestehe. Aus Art. 1 § 1 CIM folge, dass die Vorschriften der CIM in personeller Hinsicht nur für die Parteien eines Beförderungsvertrags gelten würden. In dem zu entscheidenden Fall fehlte es aber an einem solchen – unmittelbaren – Vertrag. Die Klägerin könne jedoch selbst Ansprüche...

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Brandenburgisches Oberlandesgericht, Übersendung von Schadenunterlagen, Urteil vom 14.11.2018, Az. 7 U 60/17

Beim Regress gegen den Frachtführer ist die Frage der Aktivlegitimation nach wie vor von Bedeutung. Nicht selten wird ein Anspruch aus „übergegangenem“ oder aus „abgetretenem“ Recht geltend gemacht - zuweilen auch „und/oder“ hat man den Eindruck. Es kommt immer wieder vor, dass Klagen mangels Aktivlegitimation abgewiesen werden. So geschehen in der vorzitierten Entscheidung: Ein Assekuradeur hatte einen Transportschaden beim Frachtführer regressiert. In I. Instanz war der Klage stattgegeben worden. Der erkennende Senat hat der hiergegen eingelegten Berufung jedoch stattgegeben, das Urteil I. Instanz aufgehoben und die Klage abgewiesen. Nach Auffassung des Senats fehlt es an der Aktivlegitimation des klagenden Assekuradeurs. Ein...

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BAG, Beschäftigungsanspruch schwerbehinder-ter Menschen, Urteil vom 16. Mai 2019 – 6 AZR 329/18

In einer aktuellen Entscheidung des BAG ist es um das Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen einerseits zur unternehmerischen Organisationsfreiheit andererseits gegangen. Das BAG hat ausgeführt, dass im bestehenden Arbeitsverhältnis Schwerbehinderte nach § 164 Abs. 4 SGB IX von ihrem Arbeitgeber bis zur Grenze der Zumutbarkeit die Durchführung des Arbeitsverhältnisses entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation verlangen könnten. Dies gebe schwerbehinderten Menschen jedoch keine Beschäftigungsgarantie. Der Arbeitgeber könne eine unternehmerische Entscheidung treffen, die den bisherigen Arbeitsplatz des Schwerbehinderten durch eine Organisationsänderung entfallen lassen könne. Dessen besonderer Beschäftigungsanspruch sei dann erst bei der Prüfung etwaiger Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu berücksichtigen. Zum Sachverhalt: Der...

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BGH, Individualvereinbarung im Lagerrecht, Urteil vom 20.09.2018 – I ZR 146/17 –

Der BGH hatte sich in vorgenannter Entscheidung u.a. mit einer Freizeichnungsklausel (sog. Schwundklausel bei Inventurdifferenzen) zu beschäftigen. Er hat hierzu festgestellt, dass die Haftung gemäß § 475 HGB außer durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Erfordernissen der §§ 305 bis 310 BGB entsprechen und dabei insbesondere die Kardinalpflichten des Lagerhalters angemessen berücksichtigen müssten, auch durch Individualvereinbarungen beschränkt werden könnten, sofern diese die für sie geltenden Grenzen der Gestaltungsmacht der Parteien einhalten. Der klagende Lagerhalter hatte sich auf folgende Regelung im Vertrag berufen: "ITC is liable for inventory differences up to 99,6% from the value of the goods (buying price) which are handled by...

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BAG – Kürzung von Urlaubsansprüchen während der Elternzeit

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frag der Kürzung von Urlaubsansprüchen während der Elternzeit zu beschäftigen. Grundsätzlich gilt, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG auch für den Zeitraum der Elternzeit besteht. Dieser kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht. Zum Sachverhalt: Die klagende Arbeitnehmerin war bei der beklagten Arbeitgeberin seit dem 1. Juni 2001 als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. Die Klägerin befand sich u.a. vom 1. Januar 2013 bis zum 15. Dezember 2015 durchgehend in Elternzeit. Mit Schreiben...

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