Sächsisches Landesarbeitsgericht, Fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Verhaltens, vom 27.02.2018 – Az. 1 Sa 515/17 –
Das vorgenannte LAG hat das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau bestätigt, wonach ausländerfeindliches Verhalten zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Dem hatte folgender Sachverhalt zugrunde gelegen: Der Arbeitnehmer war bei einem städtischen Straßenbahnunternehmen beschäftigt. Er betrieb unter seinem Namen einen Facebook-Account, in dem er seinen Beruf als Straßenbahnfahrer, die Beklagte als seinen Arbeitgeber sowie ein Bild von sich in Dienstkleidung veröffentlichte. Im Dezember 2017 kommentierte der Kläger unter seinem Namen neben seinem Bild in Uniform als Straßenbahnfahrer auf der Facebook-Seite der "Unzensierte Nachrichten ...
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