OLG München: „Grobes Verschulden im Sinne von § 435 HGB“ – Beschluss vom 16.04.2018 – Az. 7 U 4136/17
Das OLG München hatte sich mit der Berufung eines verklagten Frachtführers zu befassen, der in I. Instanz wegen des Verlusts einer Sendung zu der Höhe nach unbeschränktem Schadensersatz verurteilt worden war. Es ist kurz um folgenden Sachverhalt gegangen: Der Frachtführer wurde vom Versender beauftragt, fünf Tresore zur bestimmungsgemäßen Empfängerin zu befördern. Der beauftragte Frachtführer hatte den Transport nicht selbst durchgeführt, sondern einen Subunternehmer mit der Durchführung des Transports beauftragt. Das Sendungsgut ist bei der bestimmungsgemäßen Empfängerin nicht abgeliefert worden. Der Transportversicherer der Versenderin hat den beauftragten Frachtführer hierauf auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Der Senat hat in seinem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass...
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