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Hier veröffentlichen wir aktuelle und interessante Entscheidungen u.a. zu unseren Schwerpunkten.

LAG Niedersachsen, Fristlose Kündigung, vom 12.03.2018 – Az. 15 Sa 319/17-

Das LAG hatte über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung zu entscheiden, der nachfolgender Sachverhalt zugrunde gelegen hatte. Der Arbeitnehmer hatte gegen die ausgesprochene Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben: Der Kläger ist von Geburt an deutscher Staatsangehöriger. Er war seit dem 01.09.2008 bei der beklagten Volkswagen AG als Montagewerker beschäftigt. Diese hatte das mit dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis mit der Begründung gekündigt, dass der Verdacht bestehe, der Kläger wolle sich dem militanten "Jihad" anschließen. Der klagende Arbeitnehmer war zur Kontrolle und Grenzfahndung ausgeschrieben. Eine am 28.12.2014 beabsichtigte Flugreise des Klägers nach Istanbul wurde von der Bundespolizei unterbunden. In der Folge wurde dem Kläger der...

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BAG, Karenzentschädigung – Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, Ur-teil vom 10.01.2018 – Az. 10 AZR 392/17-

In Arbeitsverträgen finden sich nicht selten nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag gemäß den §§ 320 ff. BGB. Die Karenzentschädigung ist die Gegenleistung für die Unterlassung von einer Konkurrenztätigkeit. Erbringt eine Vertragspartei ihre Leistung nicht, kann die andere Vertragspartei vom Wettbewerbsverbot zurücktreten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§§ 323 ff. BGB). Ein solcher Rücktritt entfaltet Rechtswirkungen erst für die Zeit nach dem Zugang der Erklärung. In dem entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer, der eine Leitungsfunktion inne hatte, selbst gekündigt. Im Arbeitsvertrag hatten die Parteien für den Fall der...

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AG Aalen: Lieferfristüberschreitung – Urteil vom 14.06.2017 – Az. 112 C 116/17

Das Amtsgericht Aalen hatte sich mit einem Sachverhalt zu befassen, bei dem der Frachtführer restliche Vergütung eingeklagt hatte, nachdem der Auftraggeber gegen den Vergütungsanspruch mit einem Schadensersatzanspruch wegen Lieferfristüberschreitung die Aufrechnung erklärt hatte. Der klagende Frachtführer hatte sich betreffend den zur Aufrechnung gestellten Anspruch auf § 438 Abs. 3 HGB berufen und die Auffassung vertreten, dass die Lieferfristüberschreitung nicht binnen 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt worden war und etwaige Ansprüche daher erloschen seien. Vorgenannte Vorschrift lautet wie folgt: „Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Ablieferung anzeigt.“ Unstreitig...

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OLG München: „Grobes Verschulden im Sinne von § 435 HGB“ – Beschluss vom 16.04.2018 – Az. 7 U 4136/17

Das OLG München hatte sich mit der Berufung eines verklagten Frachtführers zu befassen, der in I. Instanz wegen des Verlusts einer Sendung zu der Höhe nach unbeschränktem Schadensersatz verurteilt worden war. Es ist kurz um folgenden Sachverhalt gegangen: Der Frachtführer wurde vom Versender beauftragt, fünf Tresore zur bestimmungsgemäßen Empfängerin zu befördern.  Der beauftragte Frachtführer hatte den Transport nicht selbst durchgeführt, sondern einen Subunternehmer mit der Durchführung des Transports beauftragt. Das Sendungsgut ist bei der bestimmungsgemäßen Empfängerin nicht abgeliefert worden. Der Transportversicherer der Versenderin hat den beauftragten Frachtführer hierauf auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Der Senat hat in seinem Hinweisbeschluss ausgeführt, dass...

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BAG: Massenentlassungsanzeige – Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

Das BAG hatte über nachfolgenden Sachverhalt zu entscheiden: Die Beklagte betreibt Bildungseinrichtungen. Anfang November 2014 vereinbarte sie mit dem bei ihr gebildeten Betriebsrat einen Interessenausgleich über ihre Absicht, insgesamt vier Einrichtungen zu schließen. Am 24. November 2014 kündigte sie das Arbeitsverhältnis der Klägerin zum 31. Juli 2015. In der Zeit vom 24. November 2014 bis zum 24. Dezember 2014 erklärte die Beklagte mindestens elf weitere Kündigungen. Eine Massenentlassungsanzeige erstattete sie nicht. Die Klägerin hat Kündigungsschutzklage erhoben und geltend gemacht, dass es sich um eine nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KSchG anzeigepflichtige Maßnahme gehandelt habe. Bei der Beklagten...

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