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Hier veröffentlichen wir aktuelle und interessante Entscheidungen u.a. zu unseren Schwerpunkten.

BAG, Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona Tests, Urteil vom 10.08.2022, Az. 5 AZR 154/22

Vorliegend hatte der beklagte Arbeitgeber ein Hygienekonzept zum Infektionsschutz erarbeitet, das für Arbeitnehmer, die aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet zurückkehren, eine 14-tägige Quarantäne mit Betretungsverbot des Betriebs ohne Entgeltanspruch angeordnet hatte. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 16.06.2020 hatte nach Einreise aus einem Risikogebiet grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 14 Tagen vorgesehen. Diese sollte jedoch nicht für Personen gelten, die über ein ärztliches Attest nebst aktuellem Laborbefund verfügen, der ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests ausweist, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, und die keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Der klagende Arbeitnehmer war wegen des Todes seines...

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BAG, Darlegungs- und Beweislast bei Streit über Überstundenvergütung, Urteil vom 04.05.2022 – Az. 5 AZR 359/21

Das BAG hat mit der vorgenannten Entscheidung klargestellt, dass der Arbeitnehmer, der Vergütung für geleistete Überstunden verlangt, hierfür darlegungs- und beweispflichtig ist. Erstens habe der Arbeitnehmer darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten habe. Da der Arbeitgeber Vergütung nur für von ihm veranlasste Überstunden zahlen müsse, habe der Arbeitnehmer zweitens vorzutragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt habe. An diesen Grundsätzen habe die auf Unionsrecht beruhende Pflicht zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems nichts geändert. Vorliegend hatte der klagendende Arbeitnehmer ohne Pausenzeiten durchgearbeitet....

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Arbeitsrecht: Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab dem 01.10.2022 in Kraft

Mit Blick auf einen von der der Bundesregierung ab Herbst 2022 prognostizierten signifikanten Anstieg der Infektionszahlen wurde eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung erlassen, die am 01.10.2022 in Kraft getreten ist. Diese sieht eine Verpflichtung der Arbeitgeber vor, bei Vorliegen einer „Gefährdungsbeurteilung“ betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und entsprechende Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen. Ferner ist die Möglichkeit von Homeoffice-Tätigkeiten zu prüfen, sofern dem keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Im Einzelnen verweisen wir auf: https://www.bmas.de/DE/Sevice/Presse/Pressemitteilungen/2022/corona-arbeitsschutzverordnung-neu.html. U.S. ...

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OLG Stuttgart, Haftung bei Tätigwerden von Hilfspersonen des Frachtführers beim Verladen, Urteil vom 25.08.2021, Az. 3 U 91/20

Das OLG Stuttgart hatte es mit nachfolgendem Schaden zu tun: Der beauftragte Spediteur, der zu fixen Kosten tätig geworden ist, sollte drei elektronische Schaltschränke übernehmen und an die Empfängerin liefern. Als der erste Schaltschrank mittels der Hebebühne des eigenen LKWs verladen werden sollte, ist es zu einer Beschädigung gekommen. Die Parteien streiten darüber, ob der beschädigte Schaltschrank bereits in die Obhut des Spediteurs gelangt war. Der Senat führt zunächst grundsätzlich aus, dass, wenn Hilfspersonen des Frachtführers vor Beendigung des vom Absender gemäß § 412 Abs. 1 HGB geschuldeten Verladevorgangs beim Verladen tätig werden, daraus nicht ohne weiteres folge, dass der Frachtführer...

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BGH, Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO bei eingelagertem Umzugsgut, Beschluss vom 04.02.2021, Az. I ZR 169/20

Der Senat hat betreffend beschädigten Umzugsguts, das eingelagert war, folgendes festgehalten: Es sei Aufgabe des Prozessgerichts, die Schadenshöhe nach § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach seiner freien Überzeugung zu bemessen. An Art und Umfang der von dem Geschädigten beizubringenden Schätzgrundlagen seien nur geringe Anforderungen zu stellen. Dem Tatgericht komme in den Grenzen eines freien Ermessens ein großer Spielraum zu. Das Gericht sei in der Lage, zumindest den Mindestschaden an diversen Hausratsgegenständen zu schätzen, wenn diese im Einzelnen bezeichnet und jeweils das Herstellungs- oder Anschaffungsjahr und die Anschaffungskosten angegeben würden. Dies gelte erst recht, wenn...

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