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Hier veröffentlichen wir aktuelle und interessante Entscheidungen u.a. zu unseren Schwerpunkten.

BVerfG, Erlaubnis sachgrundloser Befristungen mit demselben Arbeitgeber nach dreijähriger Pause ist verfassungswidrig, Beschluss vom 06.06.2018 – Az. 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14-

Entsprechend der herrschenden Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 06.04.2011, - Az. 7 AZR 719/09) wurde § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bislang in dem Sin­ne ausgelegt, dass die Befristung eines Arbeitsverhältnisses oh­ne Sach­grund schon dann mög­lich ist, wenn zwi­schen den Par­tei­en mehr als drei Jah­re lang kein Ar­beits­ver­hält­nis mehr bestanden hat. Die­se BAG-Recht­spre­chung war  um­strit­ten, da die aus dem Jah­re 2000 stam­men­de Be­fris­tungs­re­ge­lung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG kei­ne An­halts­punk­te für ei­ne drei­jäh­ri­ge Ka­renz­zeit als „Be­fris­tungs-Frei­brief“ bie­tet. Vor die­sem Hin­ter­grund ha­tten seit 2011 ei­ni­ge Ar­beits- und Lan­des­ar­beits­ge­rich­te (LAG) ab­wei­chend von der BAG-Li­nie ent­schie­den, d.h. sie ha­ben Befristungskontrollklagen statt­ge­ge­ben,...

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OLG Hamburg, Wasserschaden am Lager-gut, Urteil vom 22.12.2016 – Az. 18 U 161/15-

Der Senat hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein Gabelstaplerfahrer befuhr mit dem Schubmaststapler das Hochregallager, aus dem er Paletten von unterschiedlichen Regalebenen aufzunehmen hatte. Dann fuhr er mit dem Stapler in das Kleinteil- bzw. Kommissionierungslager ein, in dem er ebenfalls Sendungsgüter aufnehmen sollte. Hierbei riss er an der Einfahrtstelle mit dem Schubmast des Staplers zunächst die Warnbake von der Decke und kollidierte dann auch mit der dahinter befindlichen ersten Rohrleitung der Sprinkleranlage, die ebenfalls heruntergerissen wurde. Weil die Anlage unter Druck stand, kam es zu einem Wasseraustritt und zu einem Wasseraufschlag auf die in dem betreffenden Bereich gelagerte Ware....

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OLG München, Unbeaufsichtigtes Abstellen ungesicherter Transportware, Beschluss vom 16.04.2018, Az. 7 U 4136/17

Dieser Entscheidung hatte nachfolgender Sachverhalt zugrunde gelegen: Der Hauptfrachtführer hatte den beklagten Frachtführer als Subunternehmer mit dem Transport von fünf Tresoren beauftragt. Die Tresore sind nicht abgeliefert worden, weshalb Schadensersatz begehrt wurde. Der Senat hat die vom Landgericht angenommene unbeschränkte Haftung des beklagten Frachtführers bejaht und ausgeführt, dass sich dieser gemäß § 435 HGB nicht auf Haftungsbeschränkungen berufen könne, sondern der Höhe nach unbeschränkt hafte. Der Senat führt hierzu folgendes hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen des § 435 HGB aus: „Richtig ist zwar, dass das Tatbestandsmerkmal der „Leichtfertigkeit in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde“ eine subjektive Komponente...

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OLG Frankfurt, Geltendmachung von Haf-tungsbeschränkungen des MÜ gegenüber außervertraglichen Ansprüchen des Fracht-guteigentümers, Urteil vom 23.02.2018 – Az. 13 U 151/16

In dem vom Senat entschiedenen Fall ging es um einen Sachverhalt, in dem klägerseits Ansprüche aus einem Frachtvertrag geltend gemacht worden sind, obwohl der Anspruchsteller nicht Partei des Frachtvertrages gewesen ist. Er machte Schadensersatz wegen Verlust von Sendungsgut während des Obhutzeitraums des Frachtführers geltend. Nach Auffassung des Senats könne der Frachtführer grundsätzlich auch gegenüber außervertraglichen Ansprüchen des Eigentümers des Frachtgutes, der nicht Partei des Frachtvertrags sei, die Haftungsbeschränkungen des Montrealer Übereinkommens (MÜ) geltend machen. Insofern hat sich der Senat auf die herrschende Rechtsprechung berufen. Voraussetzung hierfür sei, dass er Ersatz für einen in den Obhutszeitraum des MÜ fallenden Güterschaden begehre...

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Sächsisches Landesarbeitsgericht, Fristlose Kündigung wegen ausländerfeindlichen Verhaltens, vom 27.02.2018 – Az. 1 Sa 515/17 –

Das vorgenannte LAG hat das Urteil des Arbeitsgerichts Zwickau bestätigt, wonach ausländerfeindliches Verhalten zu einer fristlosen Kündigung führen kann. Dem hatte folgender Sachverhalt zugrunde gelegen: Der Arbeitnehmer war bei einem städtischen Straßenbahnunternehmen beschäftigt. Er betrieb unter seinem Namen einen Facebook-Account, in dem er seinen Beruf als Straßenbahnfahrer, die Beklagte als seinen Arbeitgeber sowie ein Bild von sich in Dienstkleidung veröffentlichte. Im Dezember 2017 kommentierte der Kläger unter seinem Namen neben seinem Bild in Uniform als Straßenbahnfahrer auf der Facebook-Seite der "Unzensierte Nachrichten ...

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