BVerfG, Erlaubnis sachgrundloser Befristungen mit demselben Arbeitgeber nach dreijähriger Pause ist verfassungswidrig, Beschluss vom 06.06.2018 – Az. 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14-
Entsprechend der herrschenden Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 06.04.2011, - Az. 7 AZR 719/09) wurde § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bislang in dem Sinne ausgelegt, dass die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund schon dann möglich ist, wenn zwischen den Parteien mehr als drei Jahre lang kein Arbeitsverhältnis mehr bestanden hat. Diese BAG-Rechtsprechung war umstritten, da die aus dem Jahre 2000 stammende Befristungsregelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG keine Anhaltspunkte für eine dreijährige Karenzzeit als „Befristungs-Freibrief“ bietet. Vor diesem Hintergrund hatten seit 2011 einige Arbeits- und Landesarbeitsgerichte (LAG) abweichend von der BAG-Linie entschieden, d.h. sie haben Befristungskontrollklagen stattgegeben,...
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