Brandenburgisches Oberlandesgericht, Übersendung von Schadenunterlagen, Urteil vom 14.11.2018, Az. 7 U 60/17
Beim Regress gegen den Frachtführer ist die Frage der Aktivlegitimation nach wie vor von Bedeutung. Nicht selten wird ein Anspruch aus „übergegangenem“ oder aus „abgetretenem“ Recht geltend gemacht - zuweilen auch „und/oder“ hat man den Eindruck. Es kommt immer wieder vor, dass Klagen mangels Aktivlegitimation abgewiesen werden. So geschehen in der vorzitierten Entscheidung: Ein Assekuradeur hatte einen Transportschaden beim Frachtführer regressiert. In I. Instanz war der Klage stattgegeben worden. Der erkennende Senat hat der hiergegen eingelegten Berufung jedoch stattgegeben, das Urteil I. Instanz aufgehoben und die Klage abgewiesen. Nach Auffassung des Senats fehlt es an der Aktivlegitimation des klagenden Assekuradeurs. Ein...
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