BAG: Fristlose Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums
Das BAG hat entschieden, dass ein Berufskraftfahrer seine Fahrtüchtigkeit nicht durch die Einnahme von Substanzen wie Amphetamin oder Methamphetamin („Crystal Meth“) gefährden dürfe. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung könne die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Dabei mache es keinen Unterschied, ob die Droge vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurde. Der als LKW-Fahrer beschäftigte Kläger nahm am Samstag, dem 11. Oktober 2014, im privaten Umfeld Amphetamin und Methamphetamin ein. Ab dem darauffolgenden Montag erbrachte er wieder seine Arbeitsleistung. Anlässlich einer polizeilichen Kontrolle am 14. Oktober 2014 wurde der Drogenkonsum festgestellt. Dies veranlasste den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Mit...
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