BAG: Versetzung – Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung
Bislang hatte es der herrschenden Rechtsprechung des BAG entsprochen, dass ein Arbeitnehmer auch eine ggf. unwirksame Weisung seines Arbeitgebers befolgen muss, wenn er nicht Gefahr laufen wollte, eine Kündigung zu riskieren. Das gilt etwa auch für Versetzungen im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitsgebers (§ 106 GewO). Der 10. Senat des BAG beabsichtigt, von der Rechtsprechung des 5. Senat des BAG abzuweichen. Der 10. Senat vertritt die Auffassung, dass ein Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des § 106 GewO eine unbillige Weisung des Arbeitgebers auch dann nicht befolgen muss, wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen betreffend die Frage der Rechtmäßigkeit...
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