OLG Düsseldorf, Haftung des Luftfrachtführers bei Vernichtung des Transportgutes durch den Zoll, Urteil vom 23.05.2018 – 18 U 37/17 –
In diesem Fall ist der Verlust von Transportgut mittels Vernichtung durch den Zoll eingetreten. Es handelte sich um einen Multimodaltransport, u.a. per Luftfrachtbeförderung. Der Senat hat festgestellt, dass der Schaden nicht während der Beförderung, sondern während einer beförderungsnahen Leistungsphase eingetreten sei. Zur Bestimmung der Haftung sei darauf abzustellen, welchem der hypothetisch geschlossenen Einzelverträge diese Phase typischerweise unterfalle. Werde die Verlustursache im Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Verzollung gesetzt und damit während einer beförderungsnahmen Leistungsphase, komme es darauf an, ob diese zu den Pflichten des Luft- oder Landfrachtführers gehöre. Zwar mache das MÜ über die Verzollung keine direkten Angaben, aber aus...
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