Geschrieben am
9. Oktober 2022
in Arbeitsrecht
Mit Blick auf einen von der der Bundesregierung ab Herbst 2022 prognostizierten signifikanten Anstieg der Infektionszahlen wurde eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung erlassen, die am 01.10.2022 in Kraft getreten ist. Diese sieht eine Verpflichtung der Arbeitgeber vor, bei Vorliegen einer „Gefährdungsbeurteilung“ betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und entsprechende Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen. Ferner ist die Möglichkeit von Homeoffice-Tätigkeiten zu prüfen, sofern dem keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Im Einzelnen verweisen wir auf:
https://www.bmas.de/DE/Sevice/Presse/Pressemitteilungen/2022/corona-arbeitsschutzverordnung-neu.html.
U.S.