Annahmeverzugsvergütung – Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote, Urteil vom 26. August 2026 – 5 AZR 37/25
Vorliegend hatte ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitergeber infolge einer unwirksamen Kündigung Annahmeverzugslohn eingeklagt. Der beklagte Arbeitgeber hatte u.a. eingewendet, der Arbeitnehmer habe es im Sinne von § 11 Nr. 2 KSchG* böswillig unterlassen, anderweitigen Verdienst zu erzielen. Der Arbeitgeber hat daher im Rahmen einer bedingt erhobenen Stufenwiderklage gegen den Arbeitnehmer Auskunftsansprüche geltend gemacht und beantragt, der Kläger solle die ihm von der staatlichen Arbeitsvermittlung unterbreiteten Stellenangebote – unter Nennung von Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung – mitteilen und angeben, auf welche dieser Vorschläge er sich mit welchem Ergebnis beworben habe. Zudem solle er seine Bewerbungsunterlagen vorlegen. Darüber hinaus verlangte der Arbeitgeber entsprechende Auskünfte und...
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