Arbeitsrecht

LAG München, Homeoffice, Urteil vom 26.08.2021, Az. 3 SaGa 13/21

In dieser Entscheidung ist es um die Gestattung des Arbeitsgebers gegangen, dass ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Homeoffice erbringen kann. Gestattet ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, seine Tätigkeit von zuhause aus zu erbringen, ist er gemäß § 106 Satz 1 GewO berechtigt, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen. Das Gericht hat ausgeführt, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch darauf habe, an seinem Wohnsitz seine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit zu erbringen. Nach § 106 S. 1 GewO könne der Arbeitgeber u. a. den Ort der Arbeitsleistung nach billigen Ermessen bestimmen, soweit...

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BAG, Feiertagszuschläge, Urteil vom 01.08.2024, Az. 6 AZR 38/24

Das BAG hatte es in einer neuen Entscheidung mit der Frage zu tun, wann einem Arbeitsnehmer ein Feiertagszuschlag zusteht. Der Kläger, dessen regelmäßiger Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen liegt, hatte auf Anordnung seines Arbeitgebers über den 01.11. eines Jahres an einer Fortbildungsveranstaltung in einem anderen Bundesland teilgenommen, in dem der 01.11. kein gesetzlicher Feiertag ist. Die Parteien haben über die Vergütung von Feiertagszuschlägen dieses Feiertages gestritten, da der Arbeitnehmer an diesem Tage eben an der Fortbildungsveranstaltung im Rahmen seiner Beschäftigung teilgenommen, also gearbeitet hatte. Das Arbeitsgericht hatte der vom Arbeitnehmer angestrengten Klage auf Zahlung von Feiertagszuschlägen stattgegeben, während das Landesarbeitsgericht mit der Berufung...

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Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Entgeltgleichheit – Beweislast des Arbeitsge-bers bei ungleicher Vergütung, Teil-Urteil vom 19.06.2024 – 4 Sa 26/23

Das LAG hatte es mit einer der seltenen Klagen nach dem Entgelttransparenzgesetz zu tun: Die klagende Arbeitsnehmerin hatte ihre Arbeitgeberin verklagt und nach dem Entgeltgleichheitsgrundsatz eine höhere Vergütung gefordert. Die Kammer hat festgestellt, dass, wenn feststehe, dass ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin im Hinblick auf einen oder mehrere Vergütungsbestandteile niedriger vergütet würde als diejenige Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichte, die Arbeitgeberin darzulegen und zu beweisen habe, dass ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zu einer ungünstigeren Behandlung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin geführt haben. Berufe sich die Arbeitgeberin darauf, dass die Personen aus der Vergleichsgruppe eine größere Berufserfahrung, eine...

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Bundesarbeitsgericht, Erschütterung des Beweiswerts von AU-Bescheinigungen – Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23

Das BAG hat es immer wieder mit Fragen des Beweiswerts von AU-Bescheinigungen zu tun. Bereits vor einiger Zeit hatte das BAG entschieden, dass der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschüttert sein könne, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlege, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnehme. In der vorliegenden Entscheidung war der Kläger seit März 2021 als Helfer bei der Beklagten beschäftigt. Er legte am Montag, dem 02.05.2022, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zeit vom 02. bis zum 06.05.2022 vor. Mit Schreiben vom 02.05.2022, das dem Kläger am...

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Bundesarbeitsgericht, Arbeit auf Abruf – Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit – Urteil vom 18. Oktober 2023 – 5 AZR 22/23

In einer aktuellen Entscheidung ist es um die Frage gegangen, was gelten soll, wenn im Falle von sog. „Abruf-Arbeit“ keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart worden ist. Arbeit auf Abruf bedeutet, dass Arbeitgeber die Arbeitsleistung gemäß dem wech­selnden Arbeitsanfall verlangen können und dass Arbeitnehmer dementsprechend flexibel arbeiten müssen. Konkret heißt das: Diese Woche sind auf Weisung des Arbeitgebers viele Stunden zu arbei­ten, nächste Woche dafür weniger, und die darauf­folgende Woche muss man wieder länger arbeiten. Die Abrufarbeit betrifft vor allem Teilzeitkräfte. Die wesentliche gesetzliche Regelung zum Thema Ar­beit auf Abruf ist in § 12 TzBfG geregelt. Die Sätze 1 bis 3 der...

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BAG, Offene Videoüberwachung – Verwer-tungsverbot, Urteil vom 29.06.2023, 2 AZR 296/22

Das BAG hatte sich mit nachfolgendem Sachverhalt zu beschäftigen: Der Kläger war bei der Beklagten zuletzt als Teamsprecher in der Gießerei beschäftigt. Die Beklagte hatte dem Kläger u.a. vorgeworfen, eine sog. Mehrarbeitsschicht in der Absicht nicht geleistet zu haben, sie gleichwohl vergütet zu bekommen. Nach seinem eigenen Vorbringen habe der Kläger zwar an diesem Tag zunächst das Werksgelände betreten. Die auf einen anonymen Hinweis hin erfolgte Auswertung der Aufzeichnungen einer durch ein Piktogramm ausgewiesenen und auch sonst nicht zu übersehenden Videokamera an einem Tor zum Werksgelände hatte nach dem Vortrag der Beklagten aber ergeben, dass der Kläger dieses noch vor Schichtbeginn...

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BAG, Entgeltgleichheit von Männern und Frauen, Urteil vom 16.02.2023 – 8 AZR 450/21

Diese Entscheidung hat in der Öffentlichkeit für Aufmerksamkeit gesorgt, obwohl dies an sich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert es nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt. Die Klägerin ist seit dem 01.032017 bei der Beklagten als Außendienstmitarbeiterin im Vertrieb beschäftigt. Ihr einzelvertraglich vereinbartes Grundentgelt betrug anfangs 3.500,00 € brutto. Ab dem 01.08. 2018 richtete sich ihre Vergütung nach einem Haustarifvertrag, der u.a. die Einführung eines neuen Eingruppierungssystems regelte....

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BAG, Verjährung von Urlaubsansprüchen, Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 266/20

Das BAG hat in einem noch nicht veröffentlichten Urteil vom 20.12.2022 folgendes klargestellt: Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist, also dreijährigen Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Nach Auffassung des BAG beginne bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 199 Abs. 1 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist nicht zwangsläufig mit Ende des Urlaubsjahres, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Arbeitgeber den...

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BAG, Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen, Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 245/19

In Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH hat der erkennende Senat folgendes entschieden: Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dies folge aus einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG. Grundsätzlich erlöschten Urlaubsansprüche nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen...

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023 und elektronische Arbeitsbescheinigungen ab dem 01.01.2023

Nach mehreren Verschiebungen ist die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ab dem 01.01.2023 durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt werden. Künftig werden die ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt digital an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. Arbeitgeber müssen die Bescheinigungen über geeignete Schnittstellen digital bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen. Dies muss aktiv im Einzelfall durch die Arbeitgeber erfolgen, da keine automatische Übermittlung stattfindet. Durch diese Neuregelung entfällt lediglich die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Pflichten der Arbeitnehmer zur Krankmeldung und zum rechtzeitigen Aufsuchen eines Arztes zwecks Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bleiben unberührt. Allerdings bleibt es weiterhin bei der bisherigen Papierform, sofern Arbeitnehmer privat krankenversichert sind oder...

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