Bundesarbeitsgericht, Arbeit auf Abruf – Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit – Urteil vom 18. Oktober 2023 – 5 AZR 22/23
In einer aktuellen Entscheidung ist es um die Frage gegangen, was gelten soll, wenn im Falle von sog. „Abruf-Arbeit“ keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart worden ist. Arbeit auf Abruf bedeutet, dass Arbeitgeber die Arbeitsleistung gemäß dem wechselnden Arbeitsanfall verlangen können und dass Arbeitnehmer dementsprechend flexibel arbeiten müssen. Konkret heißt das: Diese Woche sind auf Weisung des Arbeitgebers viele Stunden zu arbeiten, nächste Woche dafür weniger, und die darauffolgende Woche muss man wieder länger arbeiten. Die Abrufarbeit betrifft vor allem Teilzeitkräfte. Die wesentliche gesetzliche Regelung zum Thema Arbeit auf Abruf ist in § 12 TzBfG geregelt. Die Sätze 1 bis 3 der...
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