Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Entgeltgleichheit – Beweislast des Arbeitsge-bers bei ungleicher Vergütung, Teil-Urteil vom 19.06.2024 – 4 Sa 26/23
Das LAG hatte es mit einer der seltenen Klagen nach dem Entgelttransparenzgesetz zu tun: Die klagende Arbeitsnehmerin hatte ihre Arbeitgeberin verklagt und nach dem Entgeltgleichheitsgrundsatz eine höhere Vergütung gefordert. Die Kammer hat festgestellt, dass, wenn feststehe, dass ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin im Hinblick auf einen oder mehrere Vergütungsbestandteile niedriger vergütet würde als diejenige Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichte, die Arbeitgeberin darzulegen und zu beweisen habe, dass ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zu einer ungünstigeren Behandlung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin geführt haben. Berufe sich die Arbeitgeberin darauf, dass die Personen aus der Vergleichsgruppe eine größere Berufserfahrung, eine...
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