Sicherheitskontrolle am Flughafen mit Kopftuch, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.01.2026, Az. 8 AZR 49/25
In einer aktuellen Entscheidung ist um die Frage gegangen, ob eine Mitarbeiterin ein Kopftuch tragen kann. Im Einzelnen: Eine muslimische Frau, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, bewarb sich als Luftsicherheitsassistentin für die Passagier- und Gepäckkontrolle an einem Flughafen. Ihre Bewerbung wurde abgelehnt, nachdem sie ein Bewerbungsfoto mit Kopftuch eingereicht hatte. Die Bewerberin sah sich wegen ihrer Religion diskriminiert und verklagte das Unternehmen auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die ersten beiden Gerichte gaben der Klägerin recht und sprachen ihr eine Entschädigung von 3.500 Euro zu. Das beklagte Unternehmen brachte mehrere Argumente vor, um die Ablehnung zu rechtfertigen: Die...
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