Arbeitsrecht

Wirksamkeit einer Freistellungsklausel – Widerruf der Dienstwagennutzung, BAG, Urteil vom 25.03.2026, Az. 5 AZR 108/25

Zum Sachverhalt: Der seit Januar 2022 als Gebietsleiter im Vertriebsaußendienst bei der Beklagten tätige Kläger war auch ein privat nutzbarer Dienstwagen zur Verfügung gestellt worden. Die Nutzung konnte jedoch widerrufen werden, wenn der Kläger von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird. Nach der entsprechenden Regelung war der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer „bei oder nach Ausspruch einer Kündigung – gleich von welcher Seite“ unter Fortzahlung seiner Vergütung von der Arbeit freizustellen. Nachdem der Kläger sein Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 30.11.2024 gekündigt hatte, stellte die Beklagte ihn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von seiner Arbeitspflicht frei und forderte ihn zur Rückgabe des Dienstwagens...

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Kein Schadensersatz bei rechtswidriger Kündigung, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.02.2026, Az. 5 TA 16/26

In vorgenannter Sache ist es darum gegangen, dass eine gekündigte Arbeitnehmerin nach Erhalt der Kündigung auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet hatte, dann jedoch nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist Schadensersatz verlangt hat, weil sie meinte, dass die ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung rechtswidrig gewesen sei. Das LAG hatte sich im Zusammenhang mit einem zurückgewiesenen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mit diesem Sachverhalt zu befassen. Das Arbeitsgericht hatte den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete. Weder dem Grunde noch der Höhe nach sei ein der Beschwerdeführerin zustehender Schadensersatzanspruch erkennbar. Das LAG hat...

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Sicherheitskontrolle am Flughafen mit Kopftuch, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.01.2026, Az. 8 AZR 49/25

In einer aktuellen Entscheidung ist um die Frage gegangen, ob eine Mitarbeiterin ein Kopftuch tragen kann. Im Einzelnen: Eine muslimische Frau, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt, bewarb sich als Luftsicherheitsassistentin für die Passagier- und Gepäckkontrolle an einem Flughafen. Ihre Bewerbung wurde abgelehnt, nachdem sie ein Bewerbungsfoto mit Kopftuch eingereicht hatte. Die Bewerberin sah sich wegen ihrer Religion diskriminiert und verklagte das Unternehmen auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die ersten beiden Gerichte gaben der Klägerin recht und sprachen ihr eine Entschädigung von 3.500 Euro zu. Das beklagte Unternehmen brachte mehrere Argumente vor, um die Ablehnung zu rechtfertigen: Die...

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Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.10.2025, 2 AZR 160/24

In einer neueren Entscheidung hatte es das Bundesarbeitsgericht mit nachfolgenden Sachverhalt zu tun: Eine Mitarbeiterin wurde für ein Jahr befristet eingestellt. Im Arbeitsvertrag wurde eine viermonatige Probezeit mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbart. Der Arbeitgeber kündigte ihr innerhalb dieser vier Monate. Sie hielt die viermonatige Probezeit für unverhältnismäßig lang bei einer Befristung von nur einem Jahr. Ihrer Meinung nach hätte die Probezeit maximal drei Monate dauern dürfen. Daher sei die Kündigung entweder ganz unwirksam oder hätte nur mit der längeren gesetzlichen Kündigungsfrist erfolgen dürfen. Das Landesarbeitsgericht gab der Klägerin teilweise recht. Es meinte, es gäbe einen Regelwert von 25 %...

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Tätlichkeit gegenüber Vorgesetztem, LAG Hamm, Urteil vom 12.09.2025, Az. 8 SLa 1003/24

Die Kammer hatte es mit der Frage zu tun, ob aufgrund einer Tätlichkeit eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist: Ein langjährig beschäftigter Maschinenbediener (Kläger) geriet während einer Nachtschicht in einen hitzigen Streit mit seinem direkten Vorgesetzten. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung kam es zu einem körperlichen Übergriff des Mitarbeiters auf den Vorgesetzten. Die Parteien stritten über Art und Intensität des Übergriffs. Nach dem Vortrag des Klägers sei er vom Vorgesetzten durch einen erhobenen Zeigefinger provoziert worden und habe diesen lediglich heruntergedrückt. Später änderte er seine Darstellung und sprach davon, den Arm weggeschoben zu haben, um sich vor Schlägen zu schützen. Nach der...

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Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung – BAG, Urteil vom 15.07.2025, Az. 9 AZR 198/24

In dieser neueren Entscheidung des BAG ist es um die Frage der Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankten gegangen. Das BAG stellte dabei klar, dass Urlaubsabgeltungsansprüche gemäß der Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres verfallen können, was aber nicht der Fall sein müsse. Der erkennende Senat ist zu dem Ergebnis gelangt, dass vorgenannte 15-monatige Verfallsfrist zugunsten des Arbeitnehmers individualvertraglich verlängert oder abbedungen werden könne. Zum Sachverhalt: Die klagende Arbeitnehmerin war langzeiterkrankt. Im Ergebnis wurde das Arbeitsverhältnis beendet. Bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses konnte sie 144 Tage Urlaub nicht nehmen. Die Arbeitnehmerin fordert die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs aus den...

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Sonderkündigungsschutz, LAG München, Urteil vom 20.08.2025, 10 SLa 2/25

In einer aktuellen Entscheidung hat das LAG München, dass der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3b KSchG nicht während der Wartezeit von sechs Monaten gem. § 1 Abs. 1 KSchG greife und außerdem Verwirkung eintrete, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht zeitnah (innerhalb von drei Wochen, spätestens aber innerhalb von drei Monaten) nach dem Zugang der Kündigung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3b KSchG informiere. Vorgenannte Regelung lautet wie folgt: „Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrats oder einer Bordvertretung unternimmt und eine öffentlich beglaubigte Erklärung mit dem Inhalt abgegeben hat, dass er...

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LAG Köln – Bewerbungsbemühungen eines gekündigten Arbeitsnehmers – Ur-teil vom 07.01.2025, Az. 7 SLa 78/24

Der genannten Entscheidung hatte folgender Sachverhalt zugrunde gelegen: Der Kläger war als Berufskraftfahrer tätig. Nach einer unwirksamen fristlosen Kündigung begehrt der Kläger Annahmeverzugslohn für einen Zeitraum vom 13.08. bis zum 14.05. Der beklagte Arbeitgeber hatte den Kläger aufgefordert, Auskunft über Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit sowie seiner Bewerbungsbemühungen zu geben. Der Kläger hatte in dem vorgenannten Zeitraum 65 Eigenbewerbungen abgeschickt, jedoch in 62 Fällen keine Rückmeldung erhalten. Der Arbeitgeber hatte die Zahlung von Annahmeverzugslohn mit der Begründung verweigert, dass der Kläger eine anderweitige Beschäftigung böswillig unterlassen und auch seine Auskunftspflicht über Bewerbungsform und –inhalt nicht erfüllt habe. Der Kläger war der...

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BAG – Widerruf der privaten Nutzung eines pauschal versteuerten Dienstwagens – Urteil vom 12.02.2025, Az. 5 AZR 171/24

In der genannten Entscheidung war der Kläger leitender Angestellter. Er erhielt laut Arbeitsvertrag einen Mittelklasse-Dienstwagen zur privaten Nutzung. Nachdem dem Kläger zum 31.08. gekündigt worden war, wurde er seitens des Arbeitgebers ab dem 08.05. freigestellt und forderte die Rückgabe des Fahrzeuges. Dem kam der Kläger auch nach. Infolge der Rückgabe des Fahrzeuges verlangte der klagende Arbeitnehmer indes eine Nutzungsausfallentschädigung. Der Arbeitgeber hat sich insofern auf eine Klausel bezogen, wonach ein Arbeitnehmer ein auch privat nutzbares Dienstfahrzeug im Falle der berechtigten Freistellung während der Kündigungsfrist entschädigungslos an den Arbeitgeber zurückgeben muss. Nach Auffassung des BAG genügt diese Klausel den formellen Anforderungen des § 308...

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BAG, Freistellung während der Kündigungs-frist, Urteil vom 12.02.2025, Az. 5 AZR 127/24

Das BAG hatte es in dieser Entscheidung mit der Frage zu tun, ob einem während der Kündigungsfrist freigestelltem Arbeitnehmer der Vorwurf eines böswilligen Unterlassens anderweitigen Verdiensts gemacht werden kann. Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitsnehmer mit Schreiben vom 29.03.2023 ordentlich zum 30.06.2023 gekündigt und ihn für die Dauer der Kündigungsfrist unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Der Arbeitsnehmer meldete sich arbeitssuchend und erhielt von der Agentur für Arbeit ab Juli 2023 Vermittlungsvorschläge. Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitsnehmer bereits zuvor 43 Stellenangebote übersandt. Auf sieben der Angebote hat sich der Arbeitnehmer auch ab Ende Juni 2023 beworben. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitsnehmer für Juni...

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