Arbeitsrecht: Neues Nachweisgesetz ab dem 01.08.2022 in Kraft
Mit der Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie der EU in nationales Recht werden insbesondere Änderungen im Nachweisgesetz vorgenommen. Hiernach ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Bedingungen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen. Dabei gilt eine strenge Schriftform; die elektronische Form ist nicht ausreichend. Die Änderungen gelten ab dem 0108.2022 und entfalten sowohl für neue als auch für bestehende Arbeitsverträge Wirkung. Besonders hervorzuheben sind hier neue Informationspflichten zum Kündigungsschutzverfahren. Der Arbeitgeber muss über das einzuhaltende Verfahren inklusive Kündigungsfristen und die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage informieren. Ferner muss der Arbeitgeber auf die Dauer der Probezeit, sofern diese vereinbart wurde, auf die Möglichkeit der...
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