BAG, Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer, Urteil vom 01.06.2022, Az. 5 AZR 28/22

Das BAG hat in einer neuen Entscheidung festgestellt, dass der Arbeitgeber zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sei, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen.

Der Arbeitgeber hatte im Rahmen seines betrieblichen Hygienekonzepts vorgesehen, dass die Beschäftigten in Risikogruppen eingeteilt werden und je nach Gruppe die Verpflichtung zur Durchführung von PCR-Tests in unterschiedlichen Zeitabständen bestanden hat. Alle Mitarbeiter sollten einen negativen PCR-Test vorlegen und in der Folge weitere PCR-Tests im Abstand von ein bis drei Wochen vornehmen lassen. Hierfür wurden kostenlose PCR-Tests angeboten, alternativ konnten die Mitarbeiter PCR-Testbefunde eines von ihnen selbst ausgewählten Anbieters vorlegen. Den Mitarbeitern wurde mitgeteilt, dass sie ohne Testung ihre Arbeit nicht ausführen könnten.

Nach Auffassung des BAG ist der Arbeitgeber gemäß § 618 Abs. 1 BGB verpflichtet, die Arbeitsleistungen, die unter seiner Leitung vorzunehmen seien, so zu regeln, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit soweit geschützt seien, als die Natur der Arbeitsleistung es gestatte. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutznormen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) konkretisierten den Inhalt der Fürsorgepflichten, die dem Arbeitgeber hiernach im Hinblick auf die Sicherheit und das Leben der Arbeitnehmer oblägen. Zur Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Maßnahmen könne der Arbeitgeber Weisungen nach § 106 Satz 2 GewO hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb erteilen. Das hierbei zu beachtende billige Ermessen werde im Wesentlichen durch die Vorgaben des ArbSchG konkretisiert.

Daher war nach Auffassung des erkennenden Senats die Anweisung des beklagten Arbeitsgebers zur Durchführung von PCR-Tests nach seinem betrieblichen Hygienekonzept rechtmäßig.

Vgl. Pressemitteilung BAG 21/22

Leider ist das Thema mit Blick auf die wieder steigenden Infektionszahlen nicht vom Tisch, so dass sich die Frage nach eben solchen Hygienestrategien und den sich hieraus ergeben Folgen weiterhin stellen dürfte.

U.S.