LAG Köln, Urlaub trotz Corona-Quarantäne-Anordnung, Urteil vom 13.12.2021, Az. 2 Sa 488/21
Das LAG hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob sich ein Arbeitnehmer Urlaubstage anrechnen lassen muss, wenn er wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne keine Arbeitsunfähigkeitsentscheidung vorlegt. Die betroffene Arbeitnehmerin hatte auf Nachgewährung von fünf Urlaubstagen geklagt. Diese fünf Tage hatte sie als Kontaktperson ersten Grades ihres an Corona erkrankten Kindes in häuslicher Quarantäne verbracht. Weiter hatte sie ausgeführt, dass ein positiver Test vorgelegen, sie aber keine Symptome gehabt und auch keine Arbeitsunfähigkeitserscheinung erhalten habe. Das Arbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass § 9 BUrlG zwar vorsähe, dass Tage der Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung nicht auf den Jahresurlaub angerechnet...
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