BAG – Widerruf der privaten Nutzung eines pauschal versteuerten Dienstwagens – Urteil vom 12.02.2025, Az. 5 AZR 171/24

In der genannten Entscheidung war der Kläger leitender Angestellter. Er erhielt laut Arbeitsvertrag einen Mittelklasse-Dienstwagen zur privaten Nutzung. Nachdem dem Kläger zum 31.08. gekündigt worden war, wurde er seitens des Arbeitgebers ab dem 08.05. freigestellt und forderte die Rückgabe des Fahrzeuges. Dem kam der Kläger auch nach. Infolge der Rückgabe des Fahrzeuges verlangte der klagende Arbeitnehmer indes eine Nutzungsausfallentschädigung.

Der Arbeitgeber hat sich insofern auf eine Klausel

bezogen, wonach ein Arbeitnehmer ein auch privat nutzbares Dienstfahrzeug im Falle der berechtigten Freistellung während der Kündigungsfrist entschädigungslos an den Arbeitgeber zurückgeben muss.

Nach Auffassung des BAG genügt diese Klausel den formellen Anforderungen des § 308 Nr. 4 BGB. Auch materiell sei die Widerrufsklausel wirksam, weil sie unter Berücksichtigung der Freistellung die dienstliche und private Nutzung in sachgerechter Weise verknüpfe. In die gebotene Interessenabwägung seien das Interesse des Arbeitgebers an einer unverzüglichen Rückgabe und das Interesse des Arbeitnehmers an einer weiteren privaten Nutzung einzustellen. Da die private Nutzung eines Dienstwagens bei gewählter Pauschalversteuerung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG auch dann mit der vollen Monatspauschale zu versteuern sei, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht im gesamten Kalendermonat nutzen könne, werde im Regelfall nur ein Widerruf zum Monatsende billigem Ermessen entsprechen.

Vorliegend führte dies daher dazu, dass dem Arbeitnehmer nur noch eine Nutzungsentschädigung bis zum 31.05. zugestanden worden ist.

Ein Widerrufsvorbehalt für die Privatnutzung eines Dienstwagens sollte im Arbeitsvertrag transparent gestaltet und die Widerrufsgründe sollten ausdrücklich benannt werden. Der Widerruf bei pauschal versteuerten Dienstwagen sollte nur noch auf das Ende des Kalendermonats erfolgen.

Die Entscheidung bezieht sich nicht auf konkret versteuerte Dienstwagen. Insofern steht eine Entscheidung noch aus.

U.S.