OLG Hamm, Rahmenvertrag über die Erbringung von Umzugsleistungen: Schadensersatzklage wegen unberechtigter Kündigung des Auftraggebers; Nachweis des entgangenen Gewinns, Urteil vom 24.01.2019 – Az. 18 U 57/09 –
In dieser Entscheidung ist es um Schadensersatz aus einem geschlossenen Rahmenvertrag über Umzugsleistungen gegangen, den der Auftraggeber unberechtigt gekündigt hatte. Die Parteien hatten in dem Vertrag einen Umsatz von 920.000,00 € netto als "Zielwert" bzw. "Nettowert" angegeben. In der Präambel hatten die Parteien ausdrücklich klargestellt, dass keine Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung von Aufträgen im Umfang des im Rahmenvertrag angegebenen Zielwerts begründet werde. Es wurde also an sich keine Mindestvergütung vereinbart. Der Senat ist jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass mit Blick auf den Umfang der bei ungestörtem Fortgang der Geschäftsbeziehung während der Vertragslaufzeit mit Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Bestellungen indizielle Bedeutung...
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