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Hier veröffentlichen wir aktuelle und interessante Entscheidungen u.a. zu unseren Schwerpunkten.

OLG Hamm, Rahmenvertrag über die Erbringung von Umzugsleistungen: Schadensersatzklage wegen unberechtigter Kündigung des Auftraggebers; Nachweis des entgangenen Gewinns, Urteil vom 24.01.2019 – Az. 18 U 57/09 –

In dieser Entscheidung ist es um Schadensersatz aus einem geschlossenen Rahmenvertrag über Umzugsleistungen gegangen, den der Auftraggeber unberechtigt gekündigt hatte.  Die Parteien hatten in dem Vertrag einen Umsatz von 920.000,00 € netto als "Zielwert" bzw. "Nettowert" angegeben. In der Präambel hatten die Parteien ausdrücklich klargestellt, dass keine Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung von Aufträgen im Umfang des im Rahmenvertrag angegebenen Zielwerts begründet werde. Es wurde also an sich keine Mindestvergütung vereinbart. Der Senat ist jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass mit Blick auf den Umfang der bei ungestörtem Fortgang der Geschäftsbeziehung während der Vertragslaufzeit mit Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Bestellungen indizielle Bedeutung...

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LAG Baden-Württemberg, Halbe Urlaubstage?, Urteil vom 06.03.2019, 4 Sa 73/18

Das LAG hatte sich mit folgendem Sachverhalt zu beschäftigen: Ein langjährig beschäftigter gewerblicher Arbeitnehmer ar­bei­te­te ne­ben­her in sei­ner Frei­zeit als Win­zer. Je nach Wit­te­rung woll­te er früher als gewöhn­lich den Be­trieb ver­las­sen, um nach­mit­tags nach sei­nen Rebstöcken zu se­hen, und hat­te zu die­sem Zweck in den zurück­lie­gen­den Jah­ren auch hal­be Ur­laubs­ta­ge er­hal­ten. Der Arbeitgeber war nicht mehr bereit, dem zu entsprechen, und gewährte keine halben Urlaubstrage mehr. Hiergegen hat der Arbeitnehmer geklagt. Weder vor dem Arbeitsgericht noch vor dem LAG hatte der klagende Arbeitnehmer Erfolg. Das BUrlG untersagt nicht, dass auch hal­be Ur­laubs­ta­ge genommen werden können. Nach Auffassung des LAG besteht...

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BAG, Kettenbefristung, Urteil vom 21. August 2019 – 7 AZR 452/17 –

Das BAG hatte sich mit folgendem Sachverhalt auseinanderzusetzen: Die Klägerin war in der Zeit vom 22.10.1991 bis zum 30.11.1992 bei der Beklagten als Hilfsbearbeiterin für Kindergeld beschäftigt. Mit Wirkung zum 15.10.2014 stellte die Beklagte die Klägerin als Telefonserviceberaterin im Servicecenter erneut ein. Das zunächst bis zum 30.06.2015 sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis wurde später bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Mit ihrer Klage begehrt die klagende Arbeitnehmerin die Feststellung, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung am 30.06.2016 geendet hat. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hatte Erfolg. Die Befristung des Arbeitsvertrags...

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OLG Düsseldorf, Haftung des Luftfrachtführers bei Vernichtung des Transportgutes durch den Zoll, Urteil vom 23.05.2018 – 18 U 37/17 –

In diesem Fall ist der Verlust von Transportgut mittels Vernichtung durch den Zoll eingetreten. Es handelte sich um einen Multimodaltransport, u.a. per Luftfrachtbeförderung. Der Senat hat festgestellt, dass der Schaden nicht während der Beförderung, sondern während einer beförderungsnahen Leistungsphase eingetreten sei. Zur Bestimmung der Haftung sei darauf abzustellen, welchem der hypothetisch geschlossenen Einzelverträge diese Phase typischerweise unterfalle. Werde die Verlustursache im Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Verzollung gesetzt und damit während einer beförderungsnahmen Leistungsphase, komme es darauf an, ob diese zu den Pflichten des Luft- oder Landfrachtführers gehöre. Zwar mache das MÜ über die Verzollung keine direkten Angaben, aber aus...

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LG Bonn, Haftung nach der CIM in Verbindung mit den Grundsätzen über Verträge mit Schutzwirkung für Dritte, Urteil vom 01.10.2018 – Az. 19 O 120/17 –

In der vorgenannten Entscheidung ist es um die Haftung nach internationalem Eisenbahnrecht gegangen. Die diesbezügliche Haftung ist in der CIM (Einheitliche Rechtsvorschriften für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern) geregelt. Das Landgericht hat zunächst ausgeführt, dass die Haftung des Beförderers nach Art. 23 § 1 CIM grundsätzlich voraussetze, dass zwischen dem Anspruchsteller und dem Beförderer ein Beförderungsvertrag nach Art. 6 § 1 CIM bestehe. Aus Art. 1 § 1 CIM folge, dass die Vorschriften der CIM in personeller Hinsicht nur für die Parteien eines Beförderungsvertrags gelten würden. In dem zu entscheidenden Fall fehlte es aber an einem solchen – unmittelbaren – Vertrag. Die Klägerin könne jedoch selbst Ansprüche...

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