BGH: Weisungsrecht des Versenders
In der genannten Entscheidung hat sich der I. Senat u.a. mit der Frage auseinandergesetzt, wann eine Weisung im Sinne von Art. 12 CMR gegeben ist und wann eine Weisung wirksam erklärt und zugegangen ist. Eine Weisung im Sinne des Art. 12 CMR stelle eine einseitige Willenserklärung dar, die als solche zu dem Zeitpunkt wirksam werde, zu dem sie dem Frachtführer zugehe Mit Blick auf die in Art. 12 Abs. 7 CMR angeordnete strenge Haftung müsse eine solche Weisung so in den Geschäftsbereich des Frachtführers gelangen, dass dieser von ihr nach den Umständen des Einzelfalls bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt eines ordentlichen...
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