BAG – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Einheit des Verhinderungsfalls, Urteil vom 11. Dezember 2019 – 5 AZR 505/18
Das BAG hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch besteht, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt. Der erkennende Senat verneint dies: Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sei auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftrete, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge habe. Es gelte der Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehe nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die...
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