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Hier veröffentlichen wir aktuelle und interessante Entscheidungen u.a. zu unseren Schwerpunkten.

BGH, Urteil vom 27.10.2022, Az. I 139/21, Beförderungsvertrag mit Geltung der ADSp 2017: Höchstbetrag der Haftung des Spedi-teurs für Beschädigungen des Transportguts bei grenzüberschreitenden multimodalen Be-förderungen unter Einschluss einer Seestre-cke und bei unbekanntem Schadensort, Urteil vom 27.10.2022, I 139/21-

Der erkennende Senat hatte sich mit einem Urteil des OLG Stuttgart vom 25.08.2021, Az. 3 U 287/20, zu befassen, das für einige Aufregung gesorgt hat. Gegenstand der Entscheidung war eine multimodale Beförderung unter Einschluss einer Seestrecke und die Frage der Anwendbarkeit von Ziffer 23.1.2 und Ziffer 23.2 ADSp. Das OLG Stuttgart war im Wege der Auslegung zu dem Ergebnis gelangt, dass Ziffer 23.1.2 ADSp auf die vorgenannte Konstellation schon deshalb nicht zur Anwendung gelangen würde, da diese Klausel nur auf nationale Transporte anwendbar sei, nicht aber auf internationale Beförderungen unter Einschluss einer Seestrecke. Dies ergebe sich bei systematischer und teleologischer...

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BAG, Entgeltgleichheit von Männern und Frauen, Urteil vom 16.02.2023 – 8 AZR 450/21

Diese Entscheidung hat in der Öffentlichkeit für Aufmerksamkeit gesorgt, obwohl dies an sich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert es nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt. Die Klägerin ist seit dem 01.032017 bei der Beklagten als Außendienstmitarbeiterin im Vertrieb beschäftigt. Ihr einzelvertraglich vereinbartes Grundentgelt betrug anfangs 3.500,00 € brutto. Ab dem 01.08. 2018 richtete sich ihre Vergütung nach einem Haustarifvertrag, der u.a. die Einführung eines neuen Eingruppierungssystems regelte....

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LG Köln, Haftung des Straßenfrachtführers: u.a. Wirkungen der vorbehaltlosen Zahlung eines Betrages der beschränkten Haftung, Urteil vom 12.03.2020 – 85 O 45/18

In der genannten Entscheidung hatte sich das Landgericht mit der Darlegungs- und Beweislast auseinanderzusetzen. Es ging um einen Haftungsfall mit temperaturgeführtem Gut, in dem der in Anspruch genommene Frachtführer den sich gemäß der gesetzlichen Haftung ergebenden beschränkten Haftungshöchstbetrag vorbehaltlos gezahlt hatte. Anschließend wurde seitens des Anspruchstellers jedoch die unbeschränkte Haftung geltend gemacht. Die Beklagtenseite hatte die gegen sie gerichtete Haftung umfassend bestritten und auf die Darlegungs- und Beweislast des Anspruchstellers verwiesen. Die Kammer hat hierzu ausgeführt, dass die bedingungslose Zahlung des angemahnten Betrages der beschränkten Frachtführerhaftung ein "Zeugnis gegen sich selbst" darstelle, das zu einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast...

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OLG Saarbrücken, Verjährungshemmung, Urteil vom 20.05.2022, Az. 5 U 34/21

In dieser Entscheidung hatte sich der Senat mit der Frage der Verjährung gemäß Art 32 CMR zu befassen. Der Senat hat ausgeführt, dass gemäß Artikel 32 Abs. 2 Satz 1 CMR die Verjährung durch eine schriftliche Reklamation bis zu dem Tage gehemmt werde, an dem der Frachtführer die Reklamation schriftlich zurückweise und die beigefügten Belege zurücksende. Hierbei handele es sich um eine Vorschrift zugunsten des Anspruchsberechtigten, der, ohne Verjährung befürchten zu müssen, in die Lage versetzt werden solle, vor Anrufung der Gerichte die Entstehung des Schadens und den Schadensumfang zu prüfen und dem Frachtführer Gelegenheit zur Stellungnahme, gegebenenfalls zur Ersatzleistung, zu geben. Andererseits...

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LG Dortmund, Wirksamkeit einer Klausel über den Ausschluss bekannter Vorerkran-kungen zum Zeitpunkt der Reisebuchung, Urteil vom 28.04.2022 – 2 S 13/21

Das Landgericht hatte sich in II. Instanz mit einer Klausel in einem Reiseversicherungsvertrag zu befassen, wonach Vorerkrankungen nicht versichert sind, sofern sie zum Zeitpunkt der Reisebuchung bekannt gewesen und in den letzten sechs Monaten behandelt worden sind, wobei Kontrolluntersuchungen nicht als Behandlungen gelten. Die Kammer hat diese Klausel als wirksam erachtet und hierzu ausgeführt, dass die Klausel nicht gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam wäre. Eine unangemessene Benachteiligung liege vor, wenn eine Bestimmung mit dem wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung, von der abgewichen werde, nicht zu vereinbaren sei. Gemäß § 19 Abs. 1 VVG habe der Versicherungsnehmer bis...

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