OLG Stuttgart, Haftung bei Tätigwerden von Hilfspersonen des Frachtführers beim Verladen, Urteil vom 25.08.2021, Az. 3 U 91/20
Das OLG Stuttgart hatte es mit nachfolgendem Schaden zu tun: Der beauftragte Spediteur, der zu fixen Kosten tätig geworden ist, sollte drei elektronische Schaltschränke übernehmen und an die Empfängerin liefern. Als der erste Schaltschrank mittels der Hebebühne des eigenen LKWs verladen werden sollte, ist es zu einer Beschädigung gekommen. Die Parteien streiten darüber, ob der beschädigte Schaltschrank bereits in die Obhut des Spediteurs gelangt war. Der Senat führt zunächst grundsätzlich aus, dass, wenn Hilfspersonen des Frachtführers vor Beendigung des vom Absender gemäß § 412 Abs. 1 HGB geschuldeten Verladevorgangs beim Verladen tätig werden, daraus nicht ohne weiteres folge, dass der Frachtführer...
Weiterlesen