OLG Hamm, Reisekrankenversicherung – Erstattung von Heilbehandlungskosten, Urteil vom 20.08.2014, Az. 20 U 47/14
In dieser Entscheidung ist es um eine von der klagenden Versicherungsnehmerin abgeschlossene Reiseversicherung gegangen, die auch Reisekrankenversicherungsschutz beinhaltete. Darin war u.a. geregelt, dass auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle und deren Folgen nicht versichert seien. Zum Sachverhalt: Wenige Tage nach Ankunft am Urlaubsort beabsichtigte die Klägerin, sich in ihrem Hotelzimmer das Leben zu nehmen, indem sie sich die Pulsadern aufschnitt. Die Klägerin wurde hierbei vom Hotelpersonal aufgefunden und notfallmäßig auf die Intensivstation eines Krankenhauses verbracht. Für die einwöchige stationäre Behandlung der Klägerin fielen Kosten in Gesamthöhe von umgerechnet 8.306,01 € an, de- ren Erstattung die Klägerin mit der vorliegenden Klage begehrt hat. Die...
Weiterlesen