BAG, Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer, Urteil vom 01.06.2022, Az. 5 AZR 28/22
Das BAG hat in einer neuen Entscheidung festgestellt, dass der Arbeitgeber zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sei, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. Der Arbeitgeber hatte im Rahmen seines betrieblichen Hygienekonzepts vorgesehen, dass die Beschäftigten in Risikogruppen eingeteilt werden und je nach Gruppe die Verpflichtung zur Durchführung von PCR-Tests in unterschiedlichen Zeitabständen bestanden hat. Alle Mitarbeiter sollten einen negativen PCR-Test vorlegen und in der Folge weitere PCR-Tests im Abstand von ein bis drei Wochen vornehmen lassen. Hierfür wurden kostenlose PCR-Tests angeboten, alternativ konnten die Mitarbeiter PCR-Testbefunde eines von ihnen selbst ausgewählten Anbieters vorlegen. Den...
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