BAG – Kürzung von Urlaubsansprüchen während der Elternzeit
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frag der Kürzung von Urlaubsansprüchen während der Elternzeit zu beschäftigen. Grundsätzlich gilt, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG auch für den Zeitraum der Elternzeit besteht. Dieser kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht. Zum Sachverhalt: Die klagende Arbeitnehmerin war bei der beklagten Arbeitgeberin seit dem 1. Juni 2001 als Assistentin der Geschäftsleitung beschäftigt. Die Klägerin befand sich u.a. vom 1. Januar 2013 bis zum 15. Dezember 2015 durchgehend in Elternzeit. Mit Schreiben...
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