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Hier veröffentlichen wir aktuelle und interessante Entscheidungen u.a. zu unseren Schwerpunkten.

LG Mönchengladbach, Kündigung eines Reiseteilnehmers während der Probezeit, Urteil vom 09.03.2021, Az. 4 S 30/20

Gegenstand dieser Entscheidung war die Klage von Reiseteilnehmern gegen den Reiseversicherer auf Erstattung von Stornokosten für eine gebuchte, aber nicht durchgeführte USA-Reise als Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Reiserücktrittskostenversicherung. In den „Besonderen Bestimmungen der Reisekostenrücktrittsversicherung“ war u.a. versichert der „Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung“. Vorliegend war der Klägerin zu 2 noch während der Probezeit gekündigt worden. Das die Klage in I. Instanz abweisende Amtsgericht hatte ausgeführt, dass eine betriebsdingte Kündigung im Sinne der Versicherungsbedingungen nicht vorliege. Es komme auch nicht darauf an, ob die Kündigung ggf. betrieblich motiviert gewesen sei. Das Amtsgericht meint, dass es sich um eine betriebsbedingte...

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BAG, Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung, Urteil vom 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21

In der genannten Entscheidung ist es um den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz: AU-Bescheinigung, gegangen. Wird ein Arbeitnehmer infolge einer Krankheut arbeitsunfähig, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er gemäß § 3 Abs. 1 EFZG einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zu sechs Wochen. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Vorliegend hatte die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und legte ihrer Arbeitgeberin eine auf das gleiche Datum datierende AU-Bescheinigung vor. Die sich hieraus ergebende Dauer der Arbeitsunfähigkeit fiel mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zusammen. Die Arbeitgeberin weigerte...

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OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2019, Az. 3 U 143/19, versus BGH – Anforderungen an Vortrag zu Schadenshöhe, Beschluss vom 04.02.2021, Az. I ZR 169/20

Das OLG hatte sich mit einem Sachverhalt zu beschäftigen, anlässlich dessen es um den Transport und die Einlagerung von Umzugsgut gegangen ist. Das Landgericht Köln hatte die Klage zuvor abgewiesen. Der Senat hatte zunächst darauf hingewiesen, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe und daher beabsichtigt sei, die Berufung im Beschlusswege zurückzuweisen. Letzteres ist dann auch geschehen. Der erkennende Senat hat insbes. moniert, dass es an einem substantiellen Vortrag zur Schadenshöhe fehle, der trotz richterlicher Hinweise nicht erfolgt sei. Im Zivilprozess sei es nicht Aufgabe des Gerichts, sich die entscheidungserheblichen Tatsachen und Umstände aus umfänglichen zu den Akten gereichten...

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LG Heidelberg, Ziffer 19 ADSp 2017, Urteil vom 29.08.2019, Az. 11 O 48/17 KfH

Bekanntermaßen wurden mit den ADSp 2017 diese neugefasst. Dabei ist dann die ein oder andere Unzulänglichkeit entstanden; so auch betreffend die in der Praxis äußerst bedeutsame Klausel der Ziffer 19 ADSp. Darin ist das Aufrechnungsverbot geregelt. Die Klausel lautet nunmehr Gegenüber Ansprüchen aus dem Verkehrsvertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zulässig, wenn der Gegenanspruch fällig, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Gegen eine solche Klausel, bei der es sich wie allen anderen Klauseln der ADSp um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Wenn man jedoch den Wortlaut der aktuellen Klausel liest, fällt auf, dass an...

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LAG Mecklenburg-Vorpommern – Außerordent-liche Kündigung wegen Drohung mit Krank-schreibung, Urteil vom 04.05.2021, Az. 5 Sa 319/20

In dieser Sache hatte die klagende Mitarbeiterin einer Bäckereikette ihre Vorgesetzte gebeten, sie in einer bestimmten Woche nicht in der Spätschicht einzuteilen. Nachdem diesem Wunsch nicht entsprochen wurde, hat die Klägerin ihrer Vorgesetzten per WhatsApp mitgeteilt, sich in dieser Woche krankzumelden. Sie suchte nochmals das Gespräch mit ihrer Vorgesetzten, um eine Änderung des Dienstplans zu erreichen. Hierzu ist es jedoch nicht gekommen, weshalb die Klägerin dann konkret angekündigt hat, sich in besagter Woche krankschreiben zu lassen. Die Klägerin suchte später einen Arzt auf und erhielt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Diagnose F 32.9 G (Depressive Episode, nicht näher bezeichnet). Der beklagte...

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