LG Mönchengladbach, Erstattung von Stor-nokosten aus einer Reiserücktrittskostenversi-cherung wegen einer betriebsbedingten Probe-zeitkündigung, Urteil vom 09.03.2021, Az. 4 S 30/20
Das Landgericht hatte sich mit folgendem Sachverhalt zu befassen: Die Klägerseite hatte von dem beklagten Versicherer die Erstattung von Stornokosten aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Reiserücktrittskostenversicherungsvertrages verlangt. Hierin war vereinbart, dass ein versichertes Ereignis u.a. bei "Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung" vorliege. Konkret war es um eine Probezeitkündigung aus betrieblichen Gründen gegangen. Während das Amtsgericht die Klage noch abgewiesen hatte, hat das Landgericht dieser in vollem Umfang stattgegeben. Die Kammer ist im Unterschied zum Amtsgericht der Auffassung gewesen, dass eine betriebsbedingte Kündigung während der Probezeit nicht schon als solche grundsätzlich vorhersehbar i.S.d. Versicherungsbedingungen sei. Eine betriebsbedingte Kündigung während...
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