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Hier veröffentlichen wir aktuelle und interessante Entscheidungen u.a. zu unseren Schwerpunkten.

LG Mönchengladbach, Erstattung von Stor-nokosten aus einer Reiserücktrittskostenversi-cherung wegen einer betriebsbedingten Probe-zeitkündigung, Urteil vom 09.03.2021, Az. 4 S 30/20

Das Landgericht hatte sich mit folgendem Sachverhalt zu befassen: Die Klägerseite hatte von dem beklagten Versicherer die Erstattung von Stornokosten aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Reiserücktrittskostenversicherungsvertrages verlangt. Hierin war vereinbart, dass ein versichertes Ereignis u.a. bei "Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung" vorliege. Konkret war es um eine Probezeitkündigung aus betrieblichen Gründen gegangen. Während das Amtsgericht die Klage noch abgewiesen hatte, hat das Landgericht dieser in vollem Umfang stattgegeben. Die Kammer ist im Unterschied zum Amtsgericht der Auffassung gewesen, dass eine betriebsbedingte Kündigung während der Probezeit nicht schon als solche grundsätzlich vorhersehbar i.S.d. Versicherungsbedingungen sei. Eine betriebsbedingte Kündigung während...

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OLG Frankfurt, CMR: Schadensersatzan-spruch wegen Überschreitens der vereinbarten Transporttemperatur bei Tiefkühlware, Urteil vom 11.02.2022, Az. 13 U 358/19

Der erkennende Senat hat grundsätzliche Feststellungen betreffend Transportschäden bei Beförderungen von Tiefkühlware getroffen. Eine Beschädigung von Frachtgut im Sinne von Art. 17 Abs. 1 CMR liege vor, wenn eine innere oder äußere Substanzveränderung eingetreten sei, die eine Wertminderung zur Folge habe. Unter den Begriff der Beschädigung fallen auch Qualitätsminderungen infolge einer nicht durchgängigen Einhaltung der erforderlichen Transporttemperatur. Der Verdacht einer Substanzveränderung sei als Beschädigung zu bewerten, wenn er zu einer Wertminderung des Gutes geführt habe, weil er etwa Tests notwendig mache oder er objektiv nicht ausgeräumt werden könne. Objektiv nicht ausräumbar sei beispielsweise der Verdacht, der Anlass für ein Verbot der Verwertung des...

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BAG, Verjährung von Urlaubsansprüchen, Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 266/20

Das BAG hat in einem noch nicht veröffentlichten Urteil vom 20.12.2022 folgendes klargestellt: Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist, also dreijährigen Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Nach Auffassung des BAG beginne bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 199 Abs. 1 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist nicht zwangsläufig mit Ende des Urlaubsjahres, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Arbeitgeber den...

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BAG, Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen, Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 245/19

In Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH hat der erkennende Senat folgendes entschieden: Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dies folge aus einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG. Grundsätzlich erlöschten Urlaubsansprüche nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen...

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023 und elektronische Arbeitsbescheinigungen ab dem 01.01.2023

Nach mehreren Verschiebungen ist die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ab dem 01.01.2023 durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt werden. Künftig werden die ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt digital an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. Arbeitgeber müssen die Bescheinigungen über geeignete Schnittstellen digital bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen. Dies muss aktiv im Einzelfall durch die Arbeitgeber erfolgen, da keine automatische Übermittlung stattfindet. Durch diese Neuregelung entfällt lediglich die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Pflichten der Arbeitnehmer zur Krankmeldung und zum rechtzeitigen Aufsuchen eines Arztes zwecks Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bleiben unberührt. Allerdings bleibt es weiterhin bei der bisherigen Papierform, sofern Arbeitnehmer privat krankenversichert sind oder...

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