OLG Stuttgart, Reichweite der Haftungsbegrenzung gemäß ADSp im Bereich des Multimodaltransport unter Einschluss einer Seestrecke, Urteil vom 25.08.2021, Az. 3 U 287/20
In dieser Entscheidung hat sich der Senat mit der Auslegung der Haftungsregelungen der Ziffer 23 ADSp 2017 auseinandergesetzt. Der Entscheidung hatte ein Transport von zwei Maschinen von Deutschland in die USA zugrunde gelegen. Der Transport wurde mittels LKW und Schiff durchgeführt. Die Geltung der ADSp 2017 wurde zwischen den Parteien vereinbart. In dem Gewahrsam des Auftragnehmers ist eine der Maschinen beschädigt worden. Die Versenderin hat den Auftragnehmer wegen der Beschädigung auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Konkret ist es um folgende Klauseln gegangen. „23.1 Die Haftung des Spediteurs für Güterschäden in seiner Obhut gemäß § 431 Abs. 1, 2 und 4 HGB ist...
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