Nässeschaden, OLG Hamburg, Urteil vom 06.06.2024, Az. 6 U 70/23
Vorliegend ist es um Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung einer Druckereimaschine durch Nässeeinwirkung im Rahmen eines geschlossenen Lagervertrages gegangen. Der Senat hat hierzu prägnante Feststellungen getroffen: Habe der Unternehmer eine Seebeförderung (Frachtführer/Spediteur) mit einer anschließenden selbstständigen Nachlagerung des Gutes übernommen, liege insgesamt ein gemischter (Seefracht- und Lager-) Vertrag vor. Sei es zu dem Schaden in der Obhut des Unternehmers gekommen, sei der Schadensort aber unbekannt, müsse der Unternehmer darlegen und beweisen, dass der Schaden in der für ihn (haftungsrechtlich) günstigeren Phase eingetreten sei. Zu seiner Entlastung (§ HGB § 475 S. 1 Hs. 2 HGB) müsse der Lagerhalter konkret aufklären, wie der Schaden...
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