LAG Köln – Bewerbungsbemühungen eines gekündigten Arbeitsnehmers – Ur-teil vom 07.01.2025, Az. 7 SLa 78/24
Der genannten Entscheidung hatte folgender Sachverhalt zugrunde gelegen: Der Kläger war als Berufskraftfahrer tätig. Nach einer unwirksamen fristlosen Kündigung begehrt der Kläger Annahmeverzugslohn für einen Zeitraum vom 13.08. bis zum 14.05. Der beklagte Arbeitgeber hatte den Kläger aufgefordert, Auskunft über Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit sowie seiner Bewerbungsbemühungen zu geben. Der Kläger hatte in dem vorgenannten Zeitraum 65 Eigenbewerbungen abgeschickt, jedoch in 62 Fällen keine Rückmeldung erhalten. Der Arbeitgeber hatte die Zahlung von Annahmeverzugslohn mit der Begründung verweigert, dass der Kläger eine anderweitige Beschäftigung böswillig unterlassen und auch seine Auskunftspflicht über Bewerbungsform und –inhalt nicht erfüllt habe. Der Kläger war der...
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