Anwendung der DSGVO auf private Chat-Nachrichten, OLG Frankfurt, Urteil vom 27.11.2025, Az. 6 U 361/24
Mal eine Entscheidung aus einem anderen Bereich: Der Senat hatte es vorliegend mit einem Sachverhalt zu tun, der an sich regelmäßig vorkommen dürfte: Die Parteien waren befreundet und tauschten privat WhatsApp-Nachrichten aus. Darin äußerte sich die Klägerin unter anderem kritisch über ihren Arbeitgeber, dessen Lebensgefährtin und die Situation in der Arztpraxis, in der sie beschäftigt war. Teilweise ging es auch um persönliche und gesundheitliche Themen sowie mögliche Suizidgedanken. Nach einem Zerwürfnis leitete die Beklagte diese Nachrichten an die Lebensgefährtin des Praxisinhabers weiter, die zugleich als Office-Managerin der Praxis tätig war. Kurz darauf wurde der Klägerin gekündigt. Die Klägerin hat hierauf Schadensersatzklage...
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