BGH: Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des „großen Schadensersatzes“ nach wegen desselben Mangels zuvor bereits erklärter Minderung ist ausgeschlossen
Anlässlich eines Urteils vom 09.05.2018 hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob ein Käufer im Anschluss an eine bereits erklärte Minderung des Kaufpreises wegen desselben Sachmangels (auch) noch im Wege des sogenannten "großen Schadensersatzes" die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann. Sachverhalt und Prozessverlauf: Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, schloss einen Leasingvertrag über ein von der Beklagten hergestelltes und zum Verkauf angebotenes Neufahrzeug der Marke Mercedes-Benz. Nachdem die Leasinggesellschaft das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 99.900 € von der Beklagten erworben hatte, wurde es im März 2014 an die Klägerin übergeben. Im Zeitraum Oktober 2014 und Februar 2015 brachte...
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