Autor:Usama Sabbagh

BGH, Urteil vom 27.10.2022, Az. I 139/21, Beförderungsvertrag mit Geltung der ADSp 2017: Höchstbetrag der Haftung des Spedi-teurs für Beschädigungen des Transportguts bei grenzüberschreitenden multimodalen Be-förderungen unter Einschluss einer Seestre-cke und bei unbekanntem Schadensort, Urteil vom 27.10.2022, I 139/21-

Der erkennende Senat hatte sich mit einem Urteil des OLG Stuttgart vom 25.08.2021, Az. 3 U 287/20, zu befassen, das für einige Aufregung gesorgt hat. Gegenstand der Entscheidung war eine multimodale Beförderung unter Einschluss einer Seestrecke und die Frage der Anwendbarkeit von Ziffer 23.1.2 und Ziffer 23.2 ADSp. Das OLG Stuttgart war im Wege der Auslegung zu dem Ergebnis gelangt, dass Ziffer 23.1.2 ADSp auf die vorgenannte Konstellation schon deshalb nicht zur Anwendung gelangen würde, da diese Klausel nur auf nationale Transporte anwendbar sei, nicht aber auf internationale Beförderungen unter Einschluss einer Seestrecke. Dies ergebe sich bei systematischer und teleologischer...

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BAG, Entgeltgleichheit von Männern und Frauen, Urteil vom 16.02.2023 – 8 AZR 450/21

Diese Entscheidung hat in der Öffentlichkeit für Aufmerksamkeit gesorgt, obwohl dies an sich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert es nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt. Die Klägerin ist seit dem 01.032017 bei der Beklagten als Außendienstmitarbeiterin im Vertrieb beschäftigt. Ihr einzelvertraglich vereinbartes Grundentgelt betrug anfangs 3.500,00 € brutto. Ab dem 01.08. 2018 richtete sich ihre Vergütung nach einem Haustarifvertrag, der u.a. die Einführung eines neuen Eingruppierungssystems regelte....

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LG Köln, Haftung des Straßenfrachtführers: u.a. Wirkungen der vorbehaltlosen Zahlung eines Betrages der beschränkten Haftung, Urteil vom 12.03.2020 – 85 O 45/18

In der genannten Entscheidung hatte sich das Landgericht mit der Darlegungs- und Beweislast auseinanderzusetzen. Es ging um einen Haftungsfall mit temperaturgeführtem Gut, in dem der in Anspruch genommene Frachtführer den sich gemäß der gesetzlichen Haftung ergebenden beschränkten Haftungshöchstbetrag vorbehaltlos gezahlt hatte. Anschließend wurde seitens des Anspruchstellers jedoch die unbeschränkte Haftung geltend gemacht. Die Beklagtenseite hatte die gegen sie gerichtete Haftung umfassend bestritten und auf die Darlegungs- und Beweislast des Anspruchstellers verwiesen. Die Kammer hat hierzu ausgeführt, dass die bedingungslose Zahlung des angemahnten Betrages der beschränkten Frachtführerhaftung ein "Zeugnis gegen sich selbst" darstelle, das zu einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast...

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OLG Saarbrücken, Verjährungshemmung, Urteil vom 20.05.2022, Az. 5 U 34/21

In dieser Entscheidung hatte sich der Senat mit der Frage der Verjährung gemäß Art 32 CMR zu befassen. Der Senat hat ausgeführt, dass gemäß Artikel 32 Abs. 2 Satz 1 CMR die Verjährung durch eine schriftliche Reklamation bis zu dem Tage gehemmt werde, an dem der Frachtführer die Reklamation schriftlich zurückweise und die beigefügten Belege zurücksende. Hierbei handele es sich um eine Vorschrift zugunsten des Anspruchsberechtigten, der, ohne Verjährung befürchten zu müssen, in die Lage versetzt werden solle, vor Anrufung der Gerichte die Entstehung des Schadens und den Schadensumfang zu prüfen und dem Frachtführer Gelegenheit zur Stellungnahme, gegebenenfalls zur Ersatzleistung, zu geben. Andererseits...

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LG Dortmund, Wirksamkeit einer Klausel über den Ausschluss bekannter Vorerkran-kungen zum Zeitpunkt der Reisebuchung, Urteil vom 28.04.2022 – 2 S 13/21

Das Landgericht hatte sich in II. Instanz mit einer Klausel in einem Reiseversicherungsvertrag zu befassen, wonach Vorerkrankungen nicht versichert sind, sofern sie zum Zeitpunkt der Reisebuchung bekannt gewesen und in den letzten sechs Monaten behandelt worden sind, wobei Kontrolluntersuchungen nicht als Behandlungen gelten. Die Kammer hat diese Klausel als wirksam erachtet und hierzu ausgeführt, dass die Klausel nicht gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam wäre. Eine unangemessene Benachteiligung liege vor, wenn eine Bestimmung mit dem wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung, von der abgewichen werde, nicht zu vereinbaren sei. Gemäß § 19 Abs. 1 VVG habe der Versicherungsnehmer bis...

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LG Mönchengladbach, Erstattung von Stor-nokosten aus einer Reiserücktrittskostenversi-cherung wegen einer betriebsbedingten Probe-zeitkündigung, Urteil vom 09.03.2021, Az. 4 S 30/20

Das Landgericht hatte sich mit folgendem Sachverhalt zu befassen: Die Klägerseite hatte von dem beklagten Versicherer die Erstattung von Stornokosten aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Reiserücktrittskostenversicherungsvertrages verlangt. Hierin war vereinbart, dass ein versichertes Ereignis u.a. bei "Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung" vorliege. Konkret war es um eine Probezeitkündigung aus betrieblichen Gründen gegangen. Während das Amtsgericht die Klage noch abgewiesen hatte, hat das Landgericht dieser in vollem Umfang stattgegeben. Die Kammer ist im Unterschied zum Amtsgericht der Auffassung gewesen, dass eine betriebsbedingte Kündigung während der Probezeit nicht schon als solche grundsätzlich vorhersehbar i.S.d. Versicherungsbedingungen sei. Eine betriebsbedingte Kündigung während...

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OLG Frankfurt, CMR: Schadensersatzan-spruch wegen Überschreitens der vereinbarten Transporttemperatur bei Tiefkühlware, Urteil vom 11.02.2022, Az. 13 U 358/19

Der erkennende Senat hat grundsätzliche Feststellungen betreffend Transportschäden bei Beförderungen von Tiefkühlware getroffen. Eine Beschädigung von Frachtgut im Sinne von Art. 17 Abs. 1 CMR liege vor, wenn eine innere oder äußere Substanzveränderung eingetreten sei, die eine Wertminderung zur Folge habe. Unter den Begriff der Beschädigung fallen auch Qualitätsminderungen infolge einer nicht durchgängigen Einhaltung der erforderlichen Transporttemperatur. Der Verdacht einer Substanzveränderung sei als Beschädigung zu bewerten, wenn er zu einer Wertminderung des Gutes geführt habe, weil er etwa Tests notwendig mache oder er objektiv nicht ausgeräumt werden könne. Objektiv nicht ausräumbar sei beispielsweise der Verdacht, der Anlass für ein Verbot der Verwertung des...

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BAG, Verjährung von Urlaubsansprüchen, Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 266/20

Das BAG hat in einem noch nicht veröffentlichten Urteil vom 20.12.2022 folgendes klargestellt: Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist, also dreijährigen Verjährungsfrist. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Nach Auffassung des BAG beginne bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 199 Abs. 1 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist nicht zwangsläufig mit Ende des Urlaubsjahres, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Arbeitgeber den...

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BAG, Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen, Urteil vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 245/19

In Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH hat der erkennende Senat folgendes entschieden: Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dies folge aus einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG. Grundsätzlich erlöschten Urlaubsansprüche nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen...

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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023 und elektronische Arbeitsbescheinigungen ab dem 01.01.2023

Nach mehreren Verschiebungen ist die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ab dem 01.01.2023 durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt werden. Künftig werden die ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt digital an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. Arbeitgeber müssen die Bescheinigungen über geeignete Schnittstellen digital bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen. Dies muss aktiv im Einzelfall durch die Arbeitgeber erfolgen, da keine automatische Übermittlung stattfindet. Durch diese Neuregelung entfällt lediglich die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Pflichten der Arbeitnehmer zur Krankmeldung und zum rechtzeitigen Aufsuchen eines Arztes zwecks Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bleiben unberührt. Allerdings bleibt es weiterhin bei der bisherigen Papierform, sofern Arbeitnehmer privat krankenversichert sind oder...

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