BAG, AU-Bescheinigung aus Nicht-EU-Ausland, Urteil vom 15.01.2025, Az. 5 AZR 284/24
In dieser Entscheidung hatte es das BAG – wieder – mit dem Beweiswert einer AU-Bescheinigung zu tun. Es ging um folgenden Sachverhalt: Der klagende Arbeitnehmer verbrachte seinen Urlaub in der Zeit vom 22.08.2022 bis zum 09.09.2022 in Tunesien. Mit E-Mail vom 07.09.2022 teilte er dem beklagten Arbeitgeber mit, dass er bis zum 30.09.2022 krankgeschrieben sei. Der E-Mail war ein Attest vom 07.09.2022 eines tunesischen Arztes beigefügt, der in französischer Sprache bescheinigte, dass er den Kläger untersucht habe, dieser an „schweren Ischialbeschwerden” im engen Lendenwirbelsäulenkanal leide, der Kläger 24 Tage strenge häusliche Ruhe bis zum 30.09.2022 benötige und er sich während dieser...
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