BAG: Vergütung von Reisezeiten bei Auslandsentsendung
Anlässlich einer Entscheidung vom 17.10.2018 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass in dem Fall, in dem ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland entsendet, die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten sind. Zum Sachverhalt: Der klagende Arbeitnehmer ist bei dem beklagten Bauunternehmen als technischer Mitarbeiter beschäftigt und arbeitsvertraglich verpflichtet, auf wechselnden Baustellen im In- und Ausland zu arbeiten. Vom 10. August bis zum 30. Oktober 2015 war der Kläger auf eine Baustelle nach China entsandt. Auf seinen Wunsch buchte die Beklagte für die Hin- und Rückreise statt eines Direktflugs in der Economy-Class einen Flug in der Business-Class mit...
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