Innenausgleich von Versicherungsleistungen bei Mehrfachversicherungen und Subsidiaritätsklauseln, LG Lüneburg, Urteil vom 22.07.2025, Az. 5 O 428/24
Eine Frau war bei zwei verschiedenen Versicherungsunternehmen (Klägerin und Beklagte) gleichzeitig auslandskrankenversichert. Man spricht hier von einer Mehrfach- oder Doppelversicherung. Nach einem Unfall in Thailand entstanden hohe Behandlungskosten. Die Klägerin bezahlte die Rechnung des Krankenhauses zunächst vollständig. Die Klägerin forderte anschließend von der Beklagten die Erstattung der vollen Kosten. Die Beklagte war jedoch der Ansicht, dass bei einer Doppelversicherung beide Versicherer nur anteilig (also hälftig) haften und zahlte dementsprechend nur die Hälfte. Zu klären war die Frage, ob die gesetzliche Standardregelung zur Doppelversicherung (§ 78 VVG), wonach beide Versicherer anteilig haften, greift oder ob diese Regel durch eine besondere Klausel im...
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