Bundesarbeitsgericht, Erschütterung des Beweiswerts von AU-Bescheinigungen – Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23
Das BAG hat es immer wieder mit Fragen des Beweiswerts von AU-Bescheinigungen zu tun. Bereits vor einiger Zeit hatte das BAG entschieden, dass der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschüttert sein könne, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlege, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnehme. In der vorliegenden Entscheidung war der Kläger seit März 2021 als Helfer bei der Beklagten beschäftigt. Er legte am Montag, dem 02.05.2022, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zeit vom 02. bis zum 06.05.2022 vor. Mit Schreiben vom 02.05.2022, das dem Kläger am...
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