LG Limburg – Ziffer 19 ADSp 2017 – Urteil vom 31.01.2025, Az. 6 O 22/24
In dieser Entscheidung ist es um die Einbeziehung der ADSp 2017 gegangen. Diese Frage stellt sich in der Praxis immer wieder. Die Kammer vertritt hierzu die Auffassung, dass es für die Einbeziehung der ADSp 2017 im Verhältnis von Unternehmen grundsätzlich immer genüge, dass der Spediteur als Verwender in seiner vertragsbildenden Erklärung erkennbar darauf hinweise, dass die ADSp 2017 Vertragsinhalt werden sollen und der andere Teil nicht widerspreche, womit er sein Einverständnis zu erkennen gebe. Der Hinweis müsse dem Kunden bei verkehrserforderlicher Sorgfalt ins Auge fallen. Der volle Text der ADSp 2017 müsse dem Hinweis nicht beigelegt und einem im Inland...
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