Anwendbarkeit des MÜ, OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2026, Az. 18 U 155/24
In dieser aktuellen Entscheidung ist es um die Frage der Haftungsbeschränkung gemäß dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) gegangen. Zum Sachverhalt: Eine Transportversicherung (Klägerin) verklagte ein Transportunternehmen (Beklagte) auf vollen Schadensersatz für den Verlust von Mobiltelefonen aus zwei Paketen. Die Pakete wurden in Deutschland abgeholt und sollten per Multimodaltransport (LKW und Flugzeug) nach Chișinău, Moldau, geliefert werden. Bei der Ankunft in einem Lager der Beklagten in Chișinău wurden die Pakete beschädigt und der teilweise Verlust des Inhalts (Mobiltelefone) festgestellt. Dem Senat stellte sich zentral die Frage, ob die Haftung nach dem MÜ der Höhe nach beschränkt oder ob die Haftung gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB)...
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