LG Essen, Mangelhafte seetaugliche Verpackung, Urteil vom 02.08.2023, Az. 44 O 17/17
Das Landgericht hat festgestellt, dass auf einen Vertrag über eine Verpackung Werkvertragsrecht Anwendung finde. Es handele sich bei einem solchen Vertrag um einen typen-gemischten Vertrag, bei dem es dem Parteiwillen entspreche, auf Mängel der Verpackungsleistung Werkvertragsrecht anzuwenden. Vorliegend war es konkret um eine seemäßige Verpackung gegangen. Die Kammer hat hierzu ausgeführt, dass eine Innenverpackung nur seetauglich sei, die so wasserdicht sei, dass sie das Transportgut über eine im Rahmen des Vorhersehbaren liegende Dauer des Transports vor Starkregen, stehendem Wasser und Kondenswasser schütze. Die Kammer hat festgestellt, dass auf die werkvertragliche Pflicht zur Verpackung § 377 Abs. 1 und Abs. 2...
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