OLG Hamm, Verpackungsmangel, Urteil vom 20.12.2021, Az. 18 U 46/17
In dieser Entscheidung hatte sich der Senat mit einem Verpackungsmangel auseinanderzusetzen. Es ist um einen Transportauftrag gegangen, dessen Gegenstand die Beförderung tiefgekühlter Lebensmittel gewesen ist. Der Auftrag war zudem mit einem absoluten Zuladeverbot versehen. Der mit dem Transport beauftragte Subunternehmer übernahm zusätzlich zu den vorgenannten Waren ohne Wissen des Hauptfrachtführers den Transport von Chemikalien. Dabei handelte es sich u.a. um eine Chemikalie, die ein Geruchsstoff zur Markierung von Erdgas ist. Bei Ablieferung wurde an den Lebensmitteln (Schinkencroissants) anhaftender Gasgeruch festgestellt. Die Klägerseite hatte einen Totalschaden moniert. Der beklagte Hauptfrachtführer hatte sich auf einen die Haftung ausschließenden Verpackungsmangel berufen. Dem ist der...
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