Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung – BAG, Urteil vom 15.07.2025, Az. 9 AZR 198/24
In dieser neueren Entscheidung des BAG ist es um die Frage der Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankten gegangen. Das BAG stellte dabei klar, dass Urlaubsabgeltungsansprüche gemäß der Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahres verfallen können, was aber nicht der Fall sein müsse. Der erkennende Senat ist zu dem Ergebnis gelangt, dass vorgenannte 15-monatige Verfallsfrist zugunsten des Arbeitnehmers individualvertraglich verlängert oder abbedungen werden könne. Zum Sachverhalt: Die klagende Arbeitnehmerin war langzeiterkrankt. Im Ergebnis wurde das Arbeitsverhältnis beendet. Bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses konnte sie 144 Tage Urlaub nicht nehmen. Die Arbeitnehmerin fordert die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs aus den...
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