Schadensersatzanspruch des Einlagerers wegen Schäden an den eingelagerten Gütern; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, OLG Köln, Urteil vom 16.05.2024, Az. 3 U 143/19
Der Entscheidung des Senats hatte folgender Sachverhalt zugrunde gelegen: Die Klägerin hatte ihren Hausrat im Jahr 2008 bei dem beklagten, gewerblichen Lagerhalter eingelagert. Sie stellte später erhebliche Schäden durch Feuchtigkeit, Schimmel u.ä. fest und verlangte rund 38.000,00 € Schadensersatz (Neuwert) sowie die Erstattung weiterer Kosten. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Die hierauf gerichtete Berufung hatte das OLG sodann im Beschlusswege zurückgewiesen. Der BGH hatte diesen Zurückweisungsbeschluss teilweise aufgehoben. Der Schaden sei gemäß § 287 ZPO zu schätzen. Das OLG hatte die Auffassung des Landgerichts dahingehend geteilt, dass klägerseits nicht ausreichend substantiiert zum geltend gemachten Schaden der Höhe nach vorgetragen worden...
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