OLG München: Verjährung von Fracht, Urteil vom 14.04.2021 – Az. 7 U 5687/20
Die kurze transportrechtliche Verjährungsfrist (1 Jahr) beschäftigt auch im Kontext mit der Geltendmachung von Primärleistungsansprüchen, also solchen auf Zahlung von Fracht, die Gerichte immer wieder. Das OLG München stellt insofern unter Bezugnahme auf ein Urteil des BGH vom 22.04.2010, Az. I ZR 31/08, klar, dass die kurze Verjährung des § 439 Abs. 1 Satz 1 HGB bzw. des Art. 32 Abs. 1 Satz 1 CMR auch auf Primärleistungsansprüche anwendbar sei. Die dreijährige Verjährungsfrist des § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB bzw. des Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR komme auch insofern ausnahmsweise nur bei Vorsatz oder bei einem dem Vorsatz nach § 435...
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