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Hier veröffentlichen wir aktuelle und interessante Entscheidungen u.a. zu unseren Schwerpunkten.

Bundesarbeitsgericht, Erschütterung des Beweiswerts von AU-Bescheinigungen – Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23

Das BAG hat es immer wieder mit Fragen des Beweiswerts von AU-Bescheinigungen zu tun. Bereits vor einiger Zeit hatte das BAG entschieden, dass der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschüttert sein könne, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlege, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnehme. In der vorliegenden Entscheidung war der Kläger seit März 2021 als Helfer bei der Beklagten beschäftigt. Er legte am Montag, dem 02.05.2022, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zeit vom 02. bis zum 06.05.2022 vor. Mit Schreiben vom 02.05.2022, das dem Kläger am...

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Bundesarbeitsgericht, Arbeit auf Abruf – Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit – Urteil vom 18. Oktober 2023 – 5 AZR 22/23

In einer aktuellen Entscheidung ist es um die Frage gegangen, was gelten soll, wenn im Falle von sog. „Abruf-Arbeit“ keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart worden ist. Arbeit auf Abruf bedeutet, dass Arbeitgeber die Arbeitsleistung gemäß dem wech­selnden Arbeitsanfall verlangen können und dass Arbeitnehmer dementsprechend flexibel arbeiten müssen. Konkret heißt das: Diese Woche sind auf Weisung des Arbeitgebers viele Stunden zu arbei­ten, nächste Woche dafür weniger, und die darauf­folgende Woche muss man wieder länger arbeiten. Die Abrufarbeit betrifft vor allem Teilzeitkräfte. Die wesentliche gesetzliche Regelung zum Thema Ar­beit auf Abruf ist in § 12 TzBfG geregelt. Die Sätze 1 bis 3 der...

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LG Coburg, Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch eines Reiserücktrittskosten-Versicherers gegen den (Kfz-) Haftpflichtversi-cherer auf Erstattung gezahlter Stornokosten aus übergegangenem Recht, Urteil vom 17.03.2014, Az. 14 O 298/13, bestätigt durch BGH, Urteil vom 21.04.2021, Az. IV 169/20-

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Reisen infolge von vor Reiseantritt erlittenen Verletzungen aufgrund eines Verkehrsunfalles nicht angetreten werden können. Wenn der Betroffene eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hatte, kann er die infolge des Reiserücktritts entstandenen Stornokosten grundsätzlich vom Reiseversicherer erstattet verlangen. Es stellte sich sodann die Frage, ob der Reiseversicherer nach Schadensregulierung die Stornokosten gegen den Unfallverursacher geltend machen bzw. von diesem erstattet verlangen kann. Es ist in Rechtsprechung und Literatur streitig, ob ein Erstattungsanspruch besteht. Dabei hat die ablehnende Position offen gelassen, ob die Reiserücktrittskostenversicherung als unter § 86 Abs. 1 VVG fallende Schadensversicherung oder als Summenversicherung einzustufen sei. Der Anspruch der...

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LG Mannheim, Verkehrshaftungsversicherung – Versicherungsumfang, Urteil vom 19.09.2022, Az. 24 O 13/22-

Vorliegend hatte die Klägerin als Versicherungsnehmerin eines mit der Beklagten als führendem Versicherer und weiteren Versicherern geschlossenen Verkehrshaftungsversicherungsvertrages auf Grundlage der SLVS-Plus Versicherungsbedingungen auf Deckung geklagt. Die Versicherungsbedingungen (VB) enthielten u.a. folgende Besondere Bestimmungen: „… 5. Versicherte Haftung 5.1 Versichert ist auf Basis der Betriebsbeschreibung die verkehrsvertragliche Haftung des Versicherungsnehmers nach Maßgabe … 5.2 Versichert ist außerdem die außervertragliche Haftung des Versicherungsnehmers und/oder seiner Arbeitnehmer und Repräsentanten aus unerlaubter Handlung (Deliktsrecht), sofern sie der aus dem Verkehrsvertrag Berechtigte neben oder anstelle der vertraglichen Haftung geltend macht. … 7. Umfang des Versicherungsschutzes und Subsidiarität 7.1 Die Leistungsverpflichtung des Versicherers umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die...

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BAG, Offene Videoüberwachung – Verwer-tungsverbot, Urteil vom 29.06.2023, 2 AZR 296/22

Das BAG hatte sich mit nachfolgendem Sachverhalt zu beschäftigen: Der Kläger war bei der Beklagten zuletzt als Teamsprecher in der Gießerei beschäftigt. Die Beklagte hatte dem Kläger u.a. vorgeworfen, eine sog. Mehrarbeitsschicht in der Absicht nicht geleistet zu haben, sie gleichwohl vergütet zu bekommen. Nach seinem eigenen Vorbringen habe der Kläger zwar an diesem Tag zunächst das Werksgelände betreten. Die auf einen anonymen Hinweis hin erfolgte Auswertung der Aufzeichnungen einer durch ein Piktogramm ausgewiesenen und auch sonst nicht zu übersehenden Videokamera an einem Tor zum Werksgelände hatte nach dem Vortrag der Beklagten aber ergeben, dass der Kläger dieses noch vor Schichtbeginn...

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