OLG Schleswig, Lager- oder Mietrecht bei Einlagerung einer Segelyacht?, Urteil vom 22.08.2022, Az. 16 U 114/21
Nach einem Orkan war eine eingelagerte Segelyacht beschädigt worden. Die zwischen dem Eigner und dem Lagerbetreiber geschlossene Vereinbarung war als „Miet-Vereinbarung“ bezeichnet worden. Die Parteien, die Yacht-Kasko-Versicherungen des Eigners einerseits und der Lagerbetreiber andererseits, haben daher über die Frage, ob der Lagerbetreiber für den Schaden hafte, gestritten. Im Ergebnis hat das OLG zugunsten des Eigners entschieden. Bei unsachgemäßer Einlagerung eines Schiffes im Winterlager hafte der Lagerbetreiber für Schäden. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Eigner und Lagerbetreiber sei auch dann Lagervertragsrecht anwendbar, wenn die zugrundeliegende Vereinbarung als "Miet-Vereinbarung" bezeichnet worden sei. Anders als bei einem Mietvertrag schulde der Lagerbetreiber die ordnungsgemäße Aufbewahrung der...
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